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Vorarlberger Anwalt prüft Klage gegen SNB wegen Täuschung

Dornbirn. Rechtsanwalt Clemens Pichler prüft derzeit eine Klage gegen die Schweizerische Nationalbank (SNB). Da diese vor der Aufhebung des Mindestkurses immer wieder betonte, dass man am Kurs festhalte, wirft er der SNB Täuschung der Anleger vor.

Die  überraschenden Aufhebung des Mindestkurses traf Anleger und Banken unvorbereitet. Schließlich hatte die SNB noch wenige Wochen vorher bekräftigt, am bisherigen Kurs festhalten zu wollen. Durch die Kursfreigabe fiel der Wert des Euro im Verhältnis zum Franken von 1,20 auf einen Franken, kurzfristig sogar auf 0,86 Franken.

Kommunikation habe Anleger getäuscht

Damit entstand vor allem für die Eigentümer von Frankenkrediten ein enormer Schaden – für den der Dornbirner Anwalt Clemens Pichler die SNB haftbar machen will. Er sieht in der Kommunikation der SNB vor der Kursfreigabe eine Täuschung der Anleger, die denen geschadet habe. Er prüft derzeit eine Privatklage gegen die Notenbank auf Schadenersatz. Diese will er vor einem österreichischen Gericht einbringen – die Schweizer Gerichte könnten Klagen gegen die eigene Notenbank wenig unterstützend gegenüberstehen.

Klage sei “verwegene Idee”

Die SNB dürfte sich im Fall einer Klage auf ihren gesetzlichen Auftrag berufen. “Die Notenbank hat den gesetzlichen, in Österreich sogar verfassungsrechtlichen Auftrag, Geldpolitik zu betreiben”, erklärt Stefan Pichler, Professor und Leiter des Institute for Finance, Banking and Insurance an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er sei zwar kein Jurist, doch solange die Schweizerische Notenbank im Rahmen dieser Gesetze handle, sieht er wenig Chancen für Schadenersatzforderungen. Eine Klage hält er daher für eine “verwegene Idee”.

Bank kann privatrechtlich belangt werden

Pichler sieht die Sache etwas anders. Die Schweizer Nationalbank habe zwar die Gesamtinteressen der Schweiz zu berücksichtigen, es sei aber fraglich ob dies irreführende Informationen an Dritte rechtfertigt. Zusätzlich sieht die Gesetzgebung der Schweiz vor, dass die SNB privatrechtlich haftet – sofern sie privatrechtlich auftritt. Man müsse nun genau prüfen, ob und wie eine solche Klage sinnvoll und möglich ist.

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