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Vorarlberg nimmt sich Luxuspensionen vor - NEOS kritisieren Entwurf

Künftig sollen die Luxuspensionen auch auf Landesebene begrenzt werden.
Künftig sollen die Luxuspensionen auch auf Landesebene begrenzt werden. ©APA
Bregenz. Landesregierung legte Entwurf in Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden auf: Die NEOS Vorarlberg kritisieren unterdessen, dass der vorgelegte Entwurf nicht weit genug geht.

Der Entwurf der Landesregierung ist bis zum 17. Dezember einsehbar. Bei Umsetzung werden unter anderem Altpolitiker, einige Landes- und Gemeindebeamte sowie Angestellte von Landesgesellschaften mit erhöhten Solidarbeiträgen und so mit geringeren Pensionen rechnen müssen. 240 Personen wären derzeit betroffen.

“In den einzelnen Pensionssystemen bestehen teils sehr unterschiedliche Leistungsniveaus ohne rechtfertigende Gründe“, heißt es in erläuternden Bemerkungen. Im Rahmen des Bundesgesetzes wurden die Länder ermächtigt, die Solidarbeiträge zu erhöhen. Der Prozentsatz ist je nach Bezugsgruppe gestaffelt. Diese sogenannten Pensionssicherungsbeiträge würden dem Land Vorarlberg 239.000 Euro an Einnahmen bringen. Mehr in der digitalen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

NEOS fordern gerechtere Regelungen

Die NEOS Vorarlberg begrüßen, dass das im Juni 2014 beschlossene Sonderpensionsbegrenzungsgesetz nun auch in Vorarlberg vollzogen werden soll. Kritisiert wird jedoch, dass der Entwurf der Regierung nicht weit genug gehe: “Wir fordern eine strengere Regelung als auf Bundesebene, um mehr Generationengerechtigkeit sicher zu stellen”, sagt NEOS-Sozialsprecherin Martina Pointner. Gemeinsam mit NEOS-Landessprecherin Sabine Scheffknecht brachte sie daher bereits am 12. November einen entsprechenden Antrag im Landtag ein.

“Nach wie vor hohe Sonderpensionen möglich”

Das Bundesgesetz sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung gewesen, aber eine echte Generationengerechtigkeit sei auch damit nicht erreicht worden, da – durch Zusatzpensionen von bis zu 126.800 Euro im Jahr – nach wie vor hohe Sonderpensionen möglich seien, so die Partei. “Eine endgültige Pensionsharmonisierung wird mit dem vorliegenden Entwurf, der im wesentlichen die Bundesregelungen nachvollzieht, auch in Vorarlberg weiterhin nicht erreicht”, betont Pointner und ergänzt: “Hier will man sich offenbar einige Hintertüren offen lassen – etwa, um die eigene Klientel nicht zu vergraulen?”

Regelung auf Landesebene müsse “besser” sein

Aus Sicht von NEOS brauche es ein Bekenntnis der Regierung, die Regelung auf Landesebene “besser” und damit gerechter nachzuvollziehen. “Besser in dem Sinne, dass es in Vorarlberg künftig überhaupt keine Möglichkeit mehr geben darf, im öffentlichen Bereich Sonderpensionen zu bezahlen”, sagt Pointner, die zudem fordert, dass Pensionssicherungsbeiträge bereits bei allen Pensionen über einer möglichen ASVG-Höchstpension, die bei rund 70 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage von derzeit 4.530,- Euro liegt, einzuheben sind. “Ein normaler ASVG-Versicherter kann derzeit maximal knapp 3.200 Euro an Pension erreichen. Demzufolge sollte auch bereits ab dieser Höhe der Pensionssicherungsbeitrag zu leisten sein – den Beitrag erst ab der deutlich höheren Höchstbeitragsgrundlage einzuheben, ist eine Bevorzugung von Höchstpensionsbeziehern, die wir gerade in Vorarlberg nicht zulassen sollten”, so Pointner.

Die Forderungen der NEOS

  • In die Beitragsgrundlage für die Berechnung der Pensionssicherungsbeiträge sind alle gesetzlichen Pensionsansprüche miteinzubeziehen.
  • Sonderpensionen sind für Verträge, die in Zukunft abgeschlossen werden, vollkommen auszuschließen, sodass auch im öffentlichen und halb-öffentlichen Bereich keine Möglichkeit für Gesamtpensionen über der ASVG-Höchstpension gegeben ist.
  • Für bestehende Verträge, aus denen sich eine künftige Pension ableitet, soll eine Einschleifregelung angedacht werden, womit langfristig auch für diese Verträge die Höchstpension im Bereich der ASVG-Höchstpension liegt.
  • Die einzuhebenden Pensionssicherungsbeiträge sind so festzulegen, dass in Bezug auf die jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlagen (HBGL; derzeit 4530,- Euro) nach § 45 ASVG der Pensionssicherungsbeitrag bei Pensionen…
    … von 70  (derzeit 3.171,-) bis 140 Prozent (derzeit 6.342,-) der HBGL: 10 Prozent
    … von 140 (derzeit 6.342,-) bis 210 Prozent (derzeit 9.513,-) der HBGL: 20 Prozent
    … über 210 Prozent (derzeit 9.513,-) der HBGL: 25 Prozent
    beträgt.
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