Mittelschule Rankweil Ost: Nach dem Bussi-Verbot für SchülerInnen und der angeblichen Anweisung, dass Facebook-Freundschaften zwischen LehrerInnen und Schülern unerwünscht sind, wiegen die neuen Vorwürfe weitaus schwerer. Mehrere Elternteile und Verwandte berichteten VOL.AT von angeblichen Missständen an der Mittelschule Ost in Rankweil. Von zwei Lehrern, die ihre Schüler immer wieder in den Schwitzkasten nehmen sollen war da die Rede. Von einer Lehrerin, die ihre Schützlinge auf schmerzhafte Art und Weise in den Bereich des Schlüsselbeins bohre. Und von einer Klasse, die seit November ohne Deutsch- und Englischlehrerin auskommen muss. Die Folge: Mehrere Familien organisieren sich privaten Unterricht für ihre Sprösslinge, weil der permanente Wechsel von Lehrpersonen – manchmal mehrmals pro Woche – zu einem Leistungsabfall der Schüler geführt haben soll.
Direktor: Vorwürfe „haltlos“
Direktor Josef Bodenmüller bezeichnet die Vorwürfe als „haltlos“ – jedenfalls nach aktuellem Kenntnisstand. Ein klärendes Gespräch mit den beiden männlichen Lehrpersonen habe ergeben, dass es sich beim angeblichen „Schwitzkasten“ nur um ein „Herumalbern“ mit den Schülern gehandelt habe. Auch die Schüler selbst würden das keineswegs als Gewaltakt wahrnehmen. Was das Bohren im Schulterbereich betrifft, habe man gleich einen externen Vertrauenslehrer eingeschaltet, um mit den angeblich betroffenen Schülern zu sprechen. Auch hier sei Entwarnung zu geben: Die beschuldigte Lehrerin würde höchstens ihre Hände etwas kräftiger auf die Schultern der Schüler legen, um ihre Aufmerksamkeit wieder zu fokussieren. Die Jugendlichen würden diese Maßnahme selbst für vernünftig und sinnvoll erachten.
Rechtslage eindeutig
Fest steht: Sollten die Vorwürfe dennoch zutreffen, würden die Lehrpersonen gegen geltendes Recht verstoßen. Denn im Schulunterrichtsgesetz ist klar geregelt, welche Unterrichtsmethoden unzulässig sind. Dort heißt es: „Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.“ Darüber hinaus ist per Verordnung geregelt, welche Maßnahmen gestattet sind. Hält sich eine Lehrperson nicht an die Vorschriften, drohen Konsequenzen. Von einer Ermahnung bis hin zur Entlassung reicht die Palette. Bekommen die Eltern Wind von solchen Vorgängen, sollten sie auf jeden Fall das Gespräch mit der Lehrperson und dem Direktor suchen, meint Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch. Wenn das nichts hilft, kann man sich an den zuständigen Bezirks- bzw. Landesschulinspektor wenden.
„Lehrermangel akut“
Der Mangel an Lehrpersonal fällt in eine andere Kategorie. Hier räumt Bodenmüller Schwierigkeiten und Engpässe ein. Die würden allerdings nicht nur die eine Klasse an seiner Schule betreffen: „Der Lehrermangel ist akut“. So hätten allein am Montag vergangener Woche acht Lehrpersonen gefehlt. Längst habe er mit den zuständigen Personen in der Landesregierung gesprochen, nur: „es gibt keine Personalressourcen im Land.“ Und so muss er halt mit jenen Lehrpersonen das Auslangen finden, die schon an seiner Schule beschäftigt sind. Im Moment habe man die Situation relativ gut im Griff. An die Eltern richtet Bodenmüller einen Appell, jedenfalls das Gespräch zu suchen: „Meine Botschaft: Wenn Sie irgendwie unzufrieden sind, kontaktieren Sie umgehend Lehrer und Direktor.“ (MST)
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