Pferdefleisch-Skandal: "Mogelpackungen" keine Einzelfälle
In den vergangenen Jahren gab es in Europa immer wieder Aufregung um Produkte, die nicht das enthielten, was ihre Erzeuger versprachen. Ein Rückblick…
2006: Gammelfleisch in ganz Europa
Im Spätsommer 2006 überschattete der “Gammelfleisch”-Skandal den halben Kontinent. Vor allem in Deutschland wurden hunderte Tonnen verdorbenes Fleisch sichergestellt. Mehrere Tonnen gelangten auch über die Grenze nach Österreich und wurden – zumindest teilweise – verzehrt. Kriminalisten beschlagnahmten besonders in Bayern große Mengen Fleisch, die umetikettiert und bei denen die Haltbarkeitsdaten geschwärzt bzw. überklebt worden waren.
Anfang 2009: Analoger Käse auf der Pizza
Anfang 2009 startete die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) eine Schwerpunkt-Untersuchung zum Thema “Analogkäse”. Dabei handelte es sich um Produkte ohne echte Milch. Bei der Inhaltsangabe muss nämlich der am meisten verwendete Bestandteil zuerst genannt werden, die restlichen folgen in absteigender Reihenfolge.
Typische Angabe für einen unechten Käse: Wasser, Fett, Eiweißerzeugnis, Stärke usw. Bei echtem Käse beginnt die Aufzählung mit Roh- bzw. pasteurisierter Milch. Achten sollte man diesbezüglich auf die Angabe “F.i.T.” für “Fett in Trockenmasse”, die nur für Milchprodukte verwendet werden darf. Besonders wichtig: Wenn auf der Zutatenliste Milch nicht als erster Bestandteil angeführt wird, handelt es sich nicht um echten Käse.
Etwa zur selben Zeit tauchte auch der Begriff “Schummelschinken” auf der Bildfläche auf. Dabei handelt es sich um Schinken mit zu hohem Wasseranteil und zu vielen beigemengten Bindemitteln. Das im Großhandel als “Pizzablock” bekannte Lebensmittel ist laut Konsumentenschützern keineswegs gesundheitsschädlich, sollte jedoch nicht als Schinken bezeichnet werden dürfen.
Es ist nicht immer drin, was drauf steht
Juli 2009: Der Verein für Konsumentenschutz (VKI) testete in Supermärkten Zitronensäfte, Fleischprodukte, Erdbeerjoghurt, Pesto, Garnelen und Schafskäse – mit teils erschreckenden Ergebnissen. Denn sowohl bei Billig- als auch für Markenprodukte stellte sich heraus, dass der Inhalt nicht notwendigerweise mit den Versprechungen auf der Verpackung übereinstimme. So bestanden die angepriesenen Garnelen zum Teil vollständig oder zu einem großen Prozentsatz nur aus Surimi-Imitat.
Probleme machten auch Chicken Nuggets, Schnitzel oder Rindsrouladen. Die Fertig-Produkte bestanden nämlich aus Formfleisch. Und das entsteht so: Geschnittenes, walnussgroßes Muskelfleisch wird gewürzt, bevor es unter Druck in Form zu einem scheinbar natürlich gewachsenen Fleischstück zusammengefügt wird. Auch hier monierten die Verbraucherschützer: Diese Produkte seien nicht gesundheitsschädlich, doch führe die viel zu kleine Kennzeichnung und die damit verbundene mögliche Täuschung die Konsumenten in die Irre.
Fazit: Pferdefleischskandal ist beinahe harmlos
Großes Täuschungspotenzial haben Aromen: So kommen zum Beispiel viele Vanillejoghurts oder -getränke völlig ohne echte Vanilleschoten aus und werden durch Aromen ersetzt. Aber auch Schokolade werde auf Verpackungen von Keksen oder Pudding angepriesen.
Stattdessen bekommt der Käufer allerdings nur Kakaopulver und Aroma. Auch bei der Menge gibt es Unregelmäßigkeiten: So kamen bei dem VKI-Test Erdbeerjoghurts mit nur einem Prozent der Frucht aus. Umgekehrt gab es auch den Fall, bei dem vermeintlich hochqualitative Produkte mit billigen Zusatzstoffen gestreckt werden. So enthielt bei der Erhebung ein Pesto statt Pinienkernen überwiegend Cashewkerne und Olivenöl wurde zum größten Teil durch Rapsöl ersetzt.
Hintergrund: Pferdefleisch-Skandal erreicht Ö
Der Skandal rund um verfälschtes Rindfleisch greift weiter um sich: Im Produkt “Tortelloni Rindfleisch” des deutschen Herstellers Gusto GmbH ist nun ein nicht deklarierter Anteil an Pferdefleisch gefunden worden.
Das gab die AGES, die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, am Freitag in einer Aussendung bekennt. Das Produkt war den Informationen zufolge bei Lidl Austria GmbH erhältlich. Der Diskonter hat verlautbart, verkaufte Produkte zurückzunehmen und erstattet den Kaufpreis zurück. (APA; Red.)
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