Die Debatten über Obergrenzen, Flüchtlingsquoten und Grenzkontrollen beherrschen sowohl die Politik der EU als auch der Staaten.
Was sind Obergrenzen? – Nur die von Österreich mit 37.500 für 2016 konkret zahlenmäßig angegebene oder auch die von der deutschen Kanzlerin Angela Merkel angegebene “Reduzierung der Zahl der Flüchtlinge” auf jeden Fall unter die gut eine Million für unseren Nachbarn aus dem Jahr 2015? – Das wäre eine zahlenmäßig nicht genau konkretisierte Obergrenze, aber weniger als die 2015 könnten ja auch als eine Obergrenze angesehen werden.
Untergrenzen
Gibt es Untergrenzen? – Sind das die von der EU-Kommission schon im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Verteilungsquoten für 160.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf die anderen Staaten der Union? Dieser Verteilungsschlüssel legt für die EU-Staaten fest, wie viele Flüchtlinge sie aufnehmen (müssen/sollen) und könnte daher als Untergrenze gesehen werden. Denn mehr aufzunehmen, das ist niemandem verwehrt. Tatsache ist aber, dass sich mit Ausnahme von Deutschland, Schweden und Österreich fast alle anderen EU-Staaten gegen diese Quoten wehren und teils überhaupt keine Flüchtlinge in ihren Ländern aufnehmen wollen. Vor allem die vier Visegrad-Staaten Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei sind entschiedene Gegner von Flüchtlings-Aufnahmen.
Grenzkontrollen
Grenzkontrollen innerhalb der EU zwischen Schengen-Staaten – also eine de facto Einschränkung der Personenfreizügigkeit des Schengen-Systems und damit auch des grenzüberschreitenden Handels. Der Schengen-Grenzkodex lässt vorübergehende Grenzkontrollen als Ausnahme zu. Dabei wird zwischen unvorhersehbaren Ereignissen wie Terroranschlägen nach Artikel 25 und vorhersehbaren Ereignissen nach Artikel 23 und 24 unterschieden. Letztere können politische Gipfeltreffen oder Sportgroßveranstaltungen sein, wenn die Einreise gewaltbereiter Demonstranten oder Hooligans befürchtet wird. Die Dauer der temporären Grenzkontrollen reicht von zehn Tagen über 30 Tage, zwei Monate bis maximal sechs Monate. Allerdings gibt Artikel 26 eine weitere Verlängerungsmöglichkeit bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren, wenn “anhaltende schwerwiegende Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen” das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt gefährden.
Schengen-Abkommen
Das Schengen-Abkommen gilt seit 1995 und umfasst derzeit 26 europäische Staaten. Von den EU-Mitgliedern haben sich Großbritannien und Irland gegen einen Beitritt entschieden. Zypern, Rumänien, Bulgarien und Kroatien wenden die Schengen-Regeln nur teilweise an. Mit Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein gehören vier Nicht-EU-Staaten zum Schengen-Raum.
Spätestens im Dezember des Jahres will die EU-Kommission Schengen wieder voll funktionsfähig haben – also keine Grenzkontrollen mehr innerhalb der Mitgliedsländer, aber eine strengere und funktionierende Kontrolle an den EU-Außengrenzen, vor allem in Griechenland. Auch der Sondergipfel der EU mit der Türkei am Montag soll dazu beitragen.
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