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Volksinitiative in Liechtenstein klar gescheitert

Der Fürst darf sein Vetorecht behalten.
Der Fürst darf sein Vetorecht behalten. ©BilderBox
Im Fürstentum Liechtenstein ist eine Volksinitiative zur Beschneidung des fürstlichen Vetorechts deutlich fehlgeschlagen. Der Nein-Stimmenanteil lag bei 76,1 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 82,9 Prozent der rund 19.000 Stimmberechtigten, wie am Sonntag in der Hauptstadt Vaduz verlautbart wurde. Dort wurde die Initiative mit 73,9 Prozent abgelehnt.

Die Initiative aus dem Kreis der “Liechtensteiner Demokratiebewegung” verfolgte das Ziel, dass das Vetorecht des Fürsten oder dessen Stellvertreters bei Volksabstimmungen abgeschafft wird. Der Monarch hätte demzufolge solche Entscheide nicht mehr durch sein Veto blockieren können. Nach wie vor ein Veto hätten der 67-jährige Fürst Hans-Adam II. oder dessen Stellvertreter, Erbprinz Alois, gegen Parlamentsbeschlüsse gehabt. Für den Fall einer Annahme der Volksinitiative mit der Bezeichnung “Ja – damit Deine Stimme zählt” hatte Erbprinz Alois, der die Regierungsgeschäfte in Vertretung seines Vaters führt, mit dem Rückzug des Herrscherhauses gedroht.

Geschichte des Fürstentums

Das vor wenigen Jahren in den Strudel der deutschen Steuerhinterziehungsaffäre geratene Fürstentum mit einer Fläche von 160 qkm ging aus der 1699 von der aus Niederösterreich (Burg Liechtenstein bei Mödling) stammenden Familie Liechtenstein erworbenen Herrschaft Schellenberg durch Vereinigung mit der Grafschaft Vaduz im Oberen Rheintal hervor. 1719 erhob Kaiser Karl VI., der Vater Maria Theresias, die beiden Territorien zum reichsunmittelbaren Fürstentum.

Seit 1921 ist Liechtenstein eine parlamentarische Demokratie. Die damals erlassene Verfassung wurde 2003 nach langen Diskussionen geändert, aus denen Fürst Hans-Adam II. politisch gestärkt hervorging. Der Herrscher hat ein Vetorecht gegen vom Landtag bereits verabschiedete Gesetze, kann bei Bedarf per Notrecht regieren und die Regierung ohne Angabe von Gründen entlassen. Im Gegenzug können die Bürger die Monarchie per Volksabstimmung abschaffen.

(APA)

 

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