“Alle Oppositionsparteien waren vor den Kopf gestoßen, als am vergangenen Mittwoch ÖVP und Grüne lediglich einen einzigen Kandidaten zur Wahl des Volksanwaltes vorschlugen und, sollte dieser nicht gewählt werden, mit einer Neuausschreibung drohten”, so Ritsch. Die Oppositionsparteien hätten hingegen einen Zweiervorschlag auf den Tisch gelegt, was diese nun auch von ÖVP und Grüne verlangen.
Justamentstandpunkt
Zwar seien alle vier Kandidaten, die sich dem Hearing stellten, grundsätzlich für die Funktion des Volksanwaltes geeignet, dennoch können sich die Regierungsfraktionen nicht auf einen Justamentsstandpunkt stellen, ohne jedwede Beweglichkeit zu zeigen. FPÖ, NEOS und SPÖ haben sich bereits darauf geeinigt einen zweiten Kandidaten von ÖVP und Grüne zu akzeptieren.
Von “Angebot” über Medien erfahren
Diese Ansicht teilt ÖVP-Clubobmann Roland Frühstück jedoch nicht: “Ich kann nicht in einem Atemzug behaupten, dass alle vier Kandidaten für die Aufgabe qualifiziert sind, mit Ausnahme jenes Kandidaten, der das Pech hatte, von ÖVP und Grüne zuerst nominiert worden zu sein.” Für ihn ist auch unverständlich warum dieses “Angebot” von Michael Ritsch über die Medien mitgeteilt wurde. Nur weil die Opposition die Nachfolge von Frau Strele plötzlich rasch regeln wolle, müsse man nicht gleich alle Prinzipien über Bord werfen. “Wir wollen die beste Persönlichkeit für dieses wichtige Amt und 22 Abgeordnete des Vorarlberger Landtags sind der Meinung, dass der von der Volkspartei und den Grünen nominierte Kandidat die besten Voraussetzungen für diese Herausforderung mitbringt. Die Opposition soll erst einmal erklären, warum er dies nicht tut.”
“In hohem Maß unseriös”
“Wir wollen keine Spiele, sondern einen fähigen Volksanwalt”, kontert auch Grünen-Klubobmann Adi Gross. “Die Opposition fordert uns nun auf, einen anderen als den von uns bevorzugten Kandidaten zu nennen, dem würden FP, SP und NEOS dann zustimmen. Das ist in hohem Maße unseriös, denn es geht ganz offensichtlich nicht um die Qualität und die Qualifikation der Bewerber, sondern um einen Justamentstandpunkt.” (red)
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