Rund 18.000 Wahlberechtigte können per Briefwahl sowie morgen und am Sonntag in den Gemeindeämtern darüber befinden, ob sie die Fristenregelung wollen oder nicht. Wobei das Ganze eher theoretischer Natur sein dürfte, nachdem Erbprinz Alois bereits im Vorfeld ein klares Nein zum legalisierten Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen deponiert hatte.
Verzwickte Sache
Gleich seitenweise könnte das Liechtensteiner Volksblatt derzeit Leserbriefe zu diesem Thema abdrucken. Und doch ergäbe sich kein wirklich klares Bild. Die Bevölkerung ist in dieser Frage sehr gespalten, bestätigt Chefredakteur Heinz Zöchbauer. Das mache eine Aussage über Teilnahmequoten schwierig. Es wäre außerdem eine verzwickte Sache. Eine geringe Beteiligung könnte den Befürwortern der Initiative Hilfe statt Strafe in die Hände spielen. Die Regierung, die kürzlich eine Alternative präsentierte, sähe sich hingegen in Bedrängnis. Denn ihr Vorschlag, wonach Abtreibungen generell straffrei werden, Abbrüche im Inland aber weiterhin verboten bleiben sollen, würde nur dann in den Landtag kommen, wenn das Stimmvolk ein Nein zur Initiative Hilfe statt Strafe bekundet. Derzeit sieht das Gesetz für einen Schwangerschaftsabbruch eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr vor, selbst wenn die Abtreibung im Ausland durchgeführt wurde. Und das ist vermutete 50 Mal im Jahr der Fall. Konsequenzen haben die Frauen aber schon lange keine mehr zu fürchten.
Umstrittene Indikation
Erbprinz Alois setzte mit seiner Äußerung, die Initiative auch bei einem Ja der Bürger nicht sanktionieren zu wollen, der Sache dann buchstäblich die Krone auf. Die Demokratiebewegung wetterte gegen eine Machtdemonstration, die die Abstimmung zur Farce macht. Was nach Ansicht von Heinz Zöchbauer im Initiativbegehren falsch gelaufen ist, war die nahezu unveränderte Übernahme der im Österreichischen Strafgesetzbuch verankerten eugenischen Indikation. Die Möglichkeit der Spätabtreibung eines behinderten Kindes gilt auch hierzulande als höchst umstritten. In Deutschland wurde sie abgeschafft. Im katholisch geprägten Fürstentum bestimmt, so Zöchbauer, nun genau dieses Bild von einem im Mutterleib ausgewachsenen Kind, das abgetrieben wird, die Meinung. Hätten die Initianten diesen Passus abgeändert, wären ihre Erfolgschancen ungleich höher gewesen, gibt sich der Blattmacher überzeugt.
Als scheinheilig abgekanzelt
Einig sind sich alle nur darin, dass die vorherrschende Situation eines Rechtsstaates nicht länger würdig ist. Gleichzeitig kanzeln manche den Regierungsvorschlag als scheinheilig ab. Die Parteien selbst argumentieren mit der Kleinheit des Landes. In Liechtenstein könne keine Frau wirklich anonym abtreiben. Auch die vom Fürstenhaus finanzierte Beratungsstelle schwanger.li, die in Vorarlberg und Liechtenstein tätig ist, hält die bestehende gesetzliche Regelung nicht für die beste aller denkbaren Lösungen. Die Diskussion wolle man jedoch der Politik überlassen. Unsere Aufgabe ist es, für Frauen und Paare in schwierigen Schwangerschaften da zu sein, unabhängig von der Rechtslage, formulierte Geschäftsführer Mag. Christoph Jochum diplomatisch.
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