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Vier Jahre Haft für Berlusconi im Fall Mediaset

Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist wegen Steuerbetrugs beim Erwerb von TV-Rechten für seine Fernsehgruppe Mediaset zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Europas “Enfant terrible”

Er wurde außerdem zu einem dreijährigen Ausschluss von öffentlichen Ämtern verurteilt. Die Staatsanwälte hatten drei Jahre und acht Monaten Haft gefordert. Dank einer Amnestie müsste Berlusconi aber nur ein Jahr ins Gefängnis.

Haftstrafe auf ein Jahr reduziert

Berlusconi profitiert von einer Amnestie, die die Mitte-link-Regierung um seinen Vorgänger Romano Prodi zur Entlastung der Gefängnisse verabschiedet hat. Demnach wird Berlusconis Haftstrafe um drei Jahre auf ein Jahr Haft reduziert. Die Amnestie verkürzt Haftstrafen für Verbrechen, die vor 2006 begangen wurden.

Erst nach dritter Instanz rechtskräftig

Doch trotz der Verurteilung braucht Berlusconi das Gefängnis nicht zu fürchten. Das Urteil des 76-jährigen Medienzars wird erst nach der dritten Instanz rechtskräftig. Dem Ex-Regierungschef stehen noch zwei Berufungsebenen zur Verfügung, eine Haftstrafe müsste er erst nach einem endgültigen Schuldspruch antreten. Sehr wahrscheinlich ist, dass der 2006 begonnene Prozess schon im nächsten Jahr wegen Verjährung eingestellt wird.

Drei Jahre Haft für Agrama

Der Präsident der Berlusconi eigenen TV-Gruppe Mediaset, Fedele Confalonieri, wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn eine Strafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert. Berlusconis Geschäftspartner Frank Agrama wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Die verurteilten Angeklagten werden der italienischen Steuerbehörde außerdem zehn Millionen Euro zahlen müssen.

Schwarzgelder im Ausland angelegt

Im Prozess ging es um den Vorwurf, der Konzern habe in den 90er Jahren mit Hilfe von Briefkastenfirmen die Preise für Übertragungsrechte von Filmen künstlich in die Höhe getrieben. Durch solche Machenschaften soll Berlusconi Schwarzgelder im Ausland angelegt und die Gewinne für Mediaset in Italien gesenkt haben, um weniger Steuern bezahlen zu müssen. Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil im Verfahren, gegen das Berlusconi sehr wahrscheinlich Berufung einlegen wird.

“Ruby”-Prozess läuft noch

Gegen den Ex-Premier läuft in Mailand noch der Prozess im Zusammenhang mit der Sexaffäre um die “Ruby” genannte minderjährige Marokkanerin Karima al-Marough. Die Mailänder Staatsanwaltschaft wirft Berlusconi vor, das Mädchen bei ausschweifenden Partys zwischen Februar und Mai 2010 für Sex bezahlt zu haben. Berlusconi wird auch des Amtsmissbrauchs beschuldigt. Auch dieses Verfahren wurde am Freitag in Mailand fortgesetzt.

Vertrauensleute des Ex-Premiers erklärten, Berlusconi sei tief deprimiert. Als “absolut unglaubliches Urteil” bezeichneten Berlusconis Rechtsanwälte das Urteil.

(APA)

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