Generell sind Übernachtungskosten nicht Teil des Leistungsspektrums der sozialen Krankenversicherung. Diese Kosten stellen für Patientenmitunter – neben der emotionalen und psychischen Betroffenheit – eine zusätzliche Belastung dar. Deren Abgeltung soll in diesen Fällen eine Erleichterung schaffen.
Konzentrationen vermehrt notwendig
Bei Abwägen der sozialen und familiären Aspekte für eine wohnortnähere Versorgung mit den Aspekten der optimalen Behandlungs- und Versorgungsqualität, ist der höheren Qualität der Vorzug einzuräumen, sagt VGKK-Obmann Manfred Brunner. Solche Konzentrationen sind international üblich und werden zukünftig auch in Vorarlberg vermehrt notwendig sein. Obmann Brunner ist überzeugt, dass es gelingen wird, bei diesen Kindern so viel an Behandlung wie qualitativ vertretbar im Land zu machen und die Inanspruchnahme der Uniklinik auf die unbedingt notwendigen Fälle zu beschränken. Bei letzteren Fällen ist die Kasse in Absprache mit Landesrag Christian Bernhard bereit, damit verbundene finanzielle Belastungen für die betroffenen Familien zu verringern.
Zuschüsse für Fahrtkosten
Notwendige Transportkosten (Rotes Kreuz, Taxi etc.) für Vorarlberger Patienten in die Uniklinik Innsbruck werden im Wege der Abrechnung über Vertragsunternehmen ohnehin in vollem Umfang übernommen. Auch für Fahrtkosten (wenn Eltern bzw. Angehörigen mit dem eigenen Pkw nach Innsbruck fahren) sind Zuschüsse in der Satzung der Kasse vorgesehen.
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