1. Februar 2012 08:00; Akt.: 1.02.2012 08:00

Veterinär Greber kritisiert Urteil

Dr. Norbert Greber: "Oft werden Tiere vernachlässigt." Dr. Norbert Greber: "Oft werden Tiere vernachlässigt." - © VOL.AT/Klaus Hartinger
Schwarzach -  Der stellvertretende Landesveterinär Dr. Norbert Greber kritisiert das Urteil gegen Tierschützer Albert Rabatscher, der der Ehrenbeleidigung eines Hundezüchters für schuldig befunden wurde. Man hätte Rabatscher freisprechen sollen, meint Dr. Greber.

 (5 Kommentare)

“Gesetz hat klare Vorgaben”

Der stellvertretende Landesveterinär Dr. Norbert Greber kritisiert das Urteil gegen den Dornbirner Tierschutzobmann und würde sich einer Diskussion über Kontrollen von Hundezüchtern, die im Verdacht von Tierquälereien stehen, nicht verweigern. In Vorarlberg stünden Tierquälereien meist im Zusammenhang mit der Vernachlässigung von Tieren.

Das Urteil gegen Tierschützer Albert Rabatscher hat viele Tierfreunde aufgeregt. Sie auch?
Greber: Ich empfinde es als nicht ausgewogen. Dem Kläger, dem man eine Lüge nachweisen konnte, passiert nichts. Der Tierschützer, der eine zeitlich nicht einordenbare, aber an sich wahre Aussage macht, ist schuldig. Ein Freispruch für beide wäre wohl besser gewesen.

Tierschutz ist in aller Munde. Wie sehr sind Sie damit tagtäglich beschäftigt?
Greber: Natürlich sind wir mit Tierquälerei beschäftigt. Wobei zwei Drittel der Anzeigen ins Leere gehen, nicht belegbar sind. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden zumeist auf Verwaltungsebene abgehandelt, nur in extremen Fälle strafrechtlich. In der Regel gibt es pro Jahr ein paar Dutzend Strafverfahren. 2010 waren es zum Beispiel 30.

Welche Tierquälereien zeigen Leute an – etwa bei Hunden?
Greber: Es sind hauptsächlich Tierquälereien im Zusammenhang mit Unterlassungen. Das heißt: Hunde werden nicht gefüttert, keiner Bewegung zugeführt, sind verwahrlost. Bei den Angezeigten handelt es sich nicht selten um Drogensüchtige, Alkoholiker oder Kranke, die ihre Tiere vernachlässigen. Aktive Tierquälereien kommen uns sehr selten zu Ohren.

Wie sieht es mit Verstößen von Hundezüchtern bzw. -trainern aus?
Greber: Da sind mir keine Anzeigen bekannt.

Dem gegen Rabatscher klagenden Hundezüchter wurden Tierquälereien nachgewiesen – auch wenn diese verjährt sind. Sollte man hier nicht die Gewerbe­berechtigung infrage stellen bzw. regelmäßig kontrollieren?
Greber: Wir handeln gesetzeskonform. Solche Maßnahmen wären nicht die Pflicht, sondern die Kür. Natürlich nehmen wir Anregungen zur Kontrolle solcher Personen ernst. Darüber kann man diskutieren.

Sind Hunde durch das Tierschutzgesetz genügend geschützt?
Greber: Das Gesetz hat klare Vorgaben. So muss bei Hunden zum Beispiel ein artgerechtes Bewegungsbedürfnis befriedigt werden. Dass man die Tiere ausreichend füttert, ist ohnehin klar.

Viele bemängeln, dass die Verjährung von einem halben Jahr bei Tierquälerei zu kurz ist. Teilen Sie diese Kritik?
Greber: Tierquälereien sollten sofort angezeigt werden. Wenn das passiert, ist die Frist zwischen dem Zeitpunkt des Verstoßes und der Anzeige ausreichend.

(VN/hk)


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