AA

Urteil gegen Winter von Grazer Gericht bestätigt

Die Berufungsverhandlung im Fall der FPÖ-Politikerin Susanne Winter, die im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 unter anderem den Propheten Mohammed als "Kinderschänder im heutigen Rechtsverständnis" bezeichnet hatte, hat am Mittwoch in Graz mit der Bestätigung des Strafausmaßes in erster Instanz geendet. Zwei der "strafgebenden Fakten" wurden jedoch fallengelassen.

Der Vorsitzende Richter Erwin Schwentner begründete die Entscheidung damit, dass auch die anderen Delikte “derartig schlimm” seien, dass diese allein für die Strafe reichten.

Winter war im Jänner 2009 am Straflandesgericht Graz wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die FPÖ-Abgeordnete war damals in Berufung gegangen.

Bei der Verhandlung am Mittwoch brachte Winters Verteidiger noch diverse Anträge – unter anderem zur Einholung eines historischen Gutachtens – ein. Diese wurden aber vom Richtersenat abgewiesen. Das Verfahren ist nun abgeschlossen, es gibt keine ordentlichen Rechtsmittel mehr.

Die angeklagten Äußerungen (“Einwanderungs-Tsunami”, “Feindreligion” sowie die Passage, Prophet Mohammed sei im heutigen Rechtsverständnis ein Kinderschänder und habe den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben) waren beim Neujahrstreffen der Freiheitlichen im Grazer Wahlkampf-Finale Anfang 2008 gefallen. Winter hat sich inzwischen als Grazer Stadträtin und Stadtparteichefin zurückgezogen und ist FPÖ-Abgeordnete im Nationalrat. Sie kündigte nun an, bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen zu wollen.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Urteil gegen Winter von Grazer Gericht bestätigt