Der Anwalt Bülent Utku kündigte an, das Urteil vor dem Obersten Berufungsgericht der Türkei anzufechten. Cetinkaya und Karan hatten ihre Kolumnen in der regierungskritischen Zeitung “Cumhuriyet” nach dem Anschlag auf die Redaktion von “Charlie Hebdo” im vergangenen Jahr mit der umstrittenen Zeichnung des weinenden Mohammed aus dem französischen Magazin illustriert.
Daraufhin eröffnete die türkische Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die beiden Journalisten wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und Beleidigung religiöser Werte.
Kritiker im In- und Ausland werfen der türkischen Regierung vor, die Meinungsfreiheit immer weiter einzuschränken und den Druck auf Medienvertreter immer weiter zu erhöhen. Der Chefredakteur und der Chef des Hauptstadtbüros von “Cumhuriyet”, Can Dündar und Erdem Gül, müssen sich wegen eines Berichts über angebliche illegale Waffenlieferungen an syrische Rebellen vor Gericht verantworten.
Die türkische Regierung betont, alle Verfahren gegen Medienvertreter seien wegen Vergehen eingeleitet worden, die nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Schwerbewaffnete Islamisten hatten bei dem Angriff auf die “Charlie Hebdo”-Redaktion in Paris am 7. Jänner 2015 zwölf Menschen erschossen, darunter fünf Karikaturisten der für ihre Mohammed-Karikaturen bekannten Satirezeitung. Der Angriff sorgte weltweit für Entsetzen und eine beispiellose Welle der Solidarität.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.