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Stunk nach "Stinkefinger" mitten im Verkehrschaos

„Sie zwängte sich trotz Rettungsgasse knapp an mir vorbei“, erinnerte sich der Beschuldigte vor Gericht. (Symbolbild)
„Sie zwängte sich trotz Rettungsgasse knapp an mir vorbei“, erinnerte sich der Beschuldigte vor Gericht. (Symbolbild) ©VOL.AT/Bernd Hofmeister
Bregenz - „Du zoagscht ma nit da Finger!“ – Bauingenieur geriet mit Kellnerin in heftige Auseinandersetzung.

 

Herrscht Stau auf der Autobahn, stauen sich auch ungeduldige Gemüter. So geschehen im vergangenen Winter auf der A 14, Richtungsfahrbahn Deutschland. Schneetreiben herrschte, alles stand still. Auf der Rettungsgasse Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht, über ihnen ein Hubschrauber, vor ihnen ein Unfall.

Als die Blechkolonne zuvor noch langsam rollte, war das einer eiligen Kellnerin noch immer zu schleichend. Vor allem der vor ihr fahrende Bauingenieur in seinem Mercedes zog ihren Zorn auf sich. Der Mann, später Beschuldigter vor dem Bezirksgericht Bregenz, erinnerte sich: „Erst hat sie mich mit der Lichthupe genervt, dann zwängte sie sich trotz Rettungsgasse knapp an mir vorbei und zeigte mir den Finger.“ Das ließ der Ingenieur nicht auf sich sitzen.

„Soachtäscha“

Als schließlich der ganze Verkehr stillstand, stieg er aus dem Auto, näherte sich dem Pkw der Kellnerin, riss die Tür auf, hielt warnend seinen Finger vor ihr Gesicht und sagte:  „Du Soachtäscha zoagscht ma nit da Finger!“ Soweit seine Darstellung. Die als Zeugin geladene Kellnerin hatte die Sache allerdings anders in Erinnerung. „Er hat mich mit seinem Mercedes blockiert. Ich bin dann an ihm irgendwie vorbei gefahren und habe ihm nur den Vogel gezeigt. Er stieg aus, riss meine Beifahrertüre auf und schlug mir mit seiner Rückhand ins Gesicht.“ Sie zeigte den Mercedesfahrer bei der Polizei an.

Richter Dr. Christian Röthlin wollte nun von der Zeugin wissen, ob sie Verletzungen davon getragen habe. Letztere entgegnete: „Es hat einen Tag lang weh getan. Und beim öffnen des Mundes immer ein bisschen geknackt.“ Aber es sei nicht ihre Absicht gewesen, den Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen. „Es ist eine Sauerei, eine Frau zu schlagen. Ich wollte nur, dass er so etwas nie wieder tut.“

Verfahren eingestellt

Der Angeklagte: „Ich habe sie nicht geschlagen. Ich kann mich deshalb gar nicht schuldig bekennen.“ Wie auch immer, Aussage stand gegen Aussage, auch weitere Zeugen konnten hier kein Licht ins Dunkel der Vorgänge bringen.

So geschah im Namen der Justiz etwas recht seltenes: Richter Röthlin beschloss noch während der Verhandlung die Einstellung des Verfahrens – wegen Geringfügigkeit. Mit dem Hinweis: „Wenn solche chaotischen Zustände im Verkehr herrschen, steht jeder unter Stress.“

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