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Streit um den Chefsessel

Streit zwischen Brüdern landet vor Gericht.
Streit zwischen Brüdern landet vor Gericht. ©VOL.AT/Heyer
Feldkirch - Brüder kämpfen vor Gericht um Geschäftsführung im Familienbetrieb.

„Aufs Spiel gesetzt wird die Existenz des Unternehmens“, sagte während einer Verhandlung sogar Klagsvertreter Stefan Hämmerle. Der Dornbirner Anwalt vertritt im anhängigen Rechtsstreit zweier Brüder am Landesgericht Feldkirch um die Geschäftsführung im Familienunternehmen den klagenden älteren.

Es sei „ein Wahnsinn“, kommentierte Richterin Birgit Vetter den auf verschiedenen juristischen Ebenen ausgetragenen Bruderzwist. Mit den teuren und die Atmosphäre zusätzlich vergiftenden gerichtlichen Verfahren würden die miteinander streitenden Brüder Gefahr laufen, das Familienvermögen und die Firma zu vernichten.

Der Machtkampf entbrannte nach dem Tod des Vaters, der als Firmenchef seine Nachfolge nicht geregelt hatte. Seither wird um das väterliche Erbe gestritten. Das Verlassenschaftsverfahren ist noch immer nicht abgeschlossen. Dabei droht inzwischen die Versteigerung von Wohnungen in Zürs.

Im Zivilprozess am Landesgericht um die Geschäftsführung will der klagende Bruder, der vom Verlassenschaftskurator vorläufig zum Geschäftsführer bestellt wurde, eine Vereinbarung vom 24. August 2011 durchsetzen. Demnach zieht sich sein beklagter jüngerer Bruder aus der Geschäftsführung zurück, wenn er 100.000 Euro erhält.

Die Vereinbarung, die unter der Mediation eines Unternehmensberaters zustande kam, hält aber Beklagtenvertreter Fritz Schuler für „rechtsunwirksam und sittenwidrig“.

Die Anwälte der Streitparteien sind sich in einem Punkt einig: Zur Lösung des Konflikts innerhalb der Familie und des Unternehmens sei „eine Gesamtlösung mit einer Strukturbereinigung“ notwendig. Dabei geht es um die Geschäftsführung, die Aufteilung des väterlichen Erbes und dabei etwa auch um Betriebsliegenschaften.

Dafür hatte die Richterin eine Mediation angeregt. Die Mediation habe nicht gefruchtet, berichteten die Streitparteien in der zweiten Verhandlung. Inzwischen sei „das Mobbing gegen mich sogar erhöht“ worden, beschwerte sich der beklagte Bruder. Denn sein älterer Bruder zahle ihm für seine Tätigkeit als Angestellter in dem Familienunternehmen nur noch das Existenzminimum aus. Beklagtenvertreter Schuler wertet das als „eine der boshaften Aktionen, die die das Klima furchtbar aufheizen“.

Der Prozess wird deshalb weitergeführt, die „Geldvernichtungsmaschinerie damit weiter vorangetrieben“, merkte die Richterin an.

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