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Strafanzeige gegen Bürgermeister von Hohenems

Hohenems - Am Landesgericht Feldkirch wurde eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs eingebracht - es geht um die Bausperre im Betriebsgebiet Nord, mit der die Ansiedlung eines Recyclingunternehmens verhindert wurde.
Streit um Bausperre


Der Streit rund um die durch eine vorübergehende Bausperre verhinderte Betriebsansiedlung eines Recyclingunternehmens im Hohenemser Betriebsgebiet Nord geht in die nächste Runde. Denn nach der Wirtschaftspresseagentur.com vorliegenden Informationen hat der verhinderte Bauwerber und Recyclingmanager Lothar Spiegel nunmehr eine Strafanzeige beziehungsweise eine Sachverhaltsdarstellung gegen die zuständigen Personen der Stadt Hohenems, insbesondere gegen Bürgermeister Richard Amann, bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingebracht. Konkret geht es dabei um den Verdacht des Amtsmissbrauches.

Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, bestätigte auf Anfrage das Einlagen einer entsprechenden Anzeige. Die Angelegenheit werde nunmehr geprüft. Erst dann entscheide die Staatsanwaltschaft über weitere Schritte.

Lothar Spiegel wollte wie berichtet im Hohenemser Betriebsgebiet Nord sein Recyclingunternehmen ansiedeln. Nach monatelangen Vorbereitungen und Vorgesprächen mit der Stadt im Herbst 2013 erließ Hohenems dann im März 2014 eine zeitlich befristete Bausperre. Dadurch wurde eine Ansiedlung des Recyclingunternehmens verhindert. Von Seiten der Stadt wurde die Bausperre immer wieder damit begründet, dass man hochwertige Betriebe mit möglichst vielen Arbeitsplätzen ansiedeln wolle und nicht flächenintensive Recycler mit nur wenigen Beschäftigten.

Anderer Bauwerber: Baubeginn ohne Baubescheid

Verschärft wurde die Angelegenheit durch den Umstand, dass während aufrechter Bausperre wie berichtet der Dornbirner Zimmerei-Betrieb Joe Moosbrugger auf genau jenem Grundstück seinen neuen Firmenstammsitz errichtete, wo sich eigentlich Lothar Spiegel ansiedeln wollte. Wie sich jetzt herausstellte, hatte Moosbrugger für den Bau anfänglich gar keinen Baubescheid. Bei einem Lokalaugenschein der Redaktion auf der Baustelle Ende November 2014 war bereits eine rege Bautätigkeit und das Aufstellen von Fertigbauteilen im Gange. Der vorliegende Baubescheid datiert hingegen von Mitte Februar 2015 – zu diesem Zeitpunkt war das Gebäude schon größtenteils fertig.

Spiegel sagte auf Anfrage, dass er sich von der Stadt Hohenems nach wie vor “massiv ungerecht behandelt” fühle. “Auf der einen Seite wurde meine Betriebsansiedlung mit allen Mitteln verhindert und ich wurde mit sämtlichen Vorlaufkosten im Regen stehen gelassen. Auf der anderen Seite lässt man ein anderes Unternehmen während der Bausperre dort bauen, obwohl es noch gar keinen Baubescheid hat. Diese von mir empfundene Ungerechtigkeit möchte ich jetzt von unabhängiger dritter Seite klären lassen”, so Spiegel.

Amann will Strafanzeige nicht kommentieren

Der Hohenemser Bürgermeister Richard Amann sagte auf Anfrage am vergangenen Freitag, dass er bislang noch nichts von einer Strafanzeige wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches wisse. Doch auch sonst würde er zu so einer Angelegenheit keine Stellungnahme abgeben, da es sich um laufende Verfahren oder um mögliche Verfahren in Abklärung handle. Nur so viel: “Wir haben damals sicherlich nicht bewusst irgendeinen Fehler gemacht”, so Amann.

Bürgermeister bestätigt Beginn der Bauarbeiten ohne Baubescheid

Er bestätigte allerdings, dass der Zimmerei-Betrieb Joe Moosbrugger ohne gültigen Baubescheid mit der Errichtung des Gebäudes begonnen habe. Die Stadt habe ihm lediglich zugestanden, mit gewissen Vorarbeiten zu beginnen. “Er startete jedoch gleich einmal auch mit bewilligungspflichten Baumaßnahmen.” Deshalb werde die Stadt Hohenems das Unternehmen nach dem Baugesetz bei der Bezirkshauptmannschaft anzeigen. Der Unternehmer müsse mit einer Geldstrafe rechnen. Zudem verfüge Moosbrugger bislang noch über keinen gewerberechtlichen Bescheid. Das sei allerdings Sache der BH.

Baubeginn trotz Bausperre gerechtfertigt

Der Hohenemser Bürgermeister hat in einem früheren Bericht die Ansiedlung des Zimmerei-Betriebs von Joe Moosbrugger während aufrechter Bausperre damit begründet, dass eine Bausperre nicht mit einem Baustopp zu verwechseln sei. Denn wenn sich Unternehmen ansiedeln wollen, die den Intentionen des damals in Ausarbeitung befindlichen (und nunmehr fertigen) Bebauungsplanes entsprechen würden, dann werde das von der Stadt trotz vorübergehender Bausperre ermöglicht, so Amann Ende November 2014 gegenüber der wpa. Das seien keine Willkür-Aktionen, sagte der Bürgermeister.

Bausperre-Grundlagen in der Kritik: Reine Willkür

Doch genau so sehen es Lothar Spiegel und mit der Causa beauftragte Rechtsexperten. Sie verweisen auf die “vollkommen willkürlich ausgestalteten” Bedingungen, mit denen die Bausperre von der Stadt umgangen werden konnte. In der per 4. März 2014 in Kraft getretenen Verordnung zur Verhängung der Bausperre heißt es nämlich, dass Bauvorhaben, die den Zielen des geplanten Bebauungsplanes für dieses Gebiet widersprechen, von der Baubehörde nicht genehmigt werden können. Diese Ziele werden in der Verordnung wie folgt aufgelistet:

  • Nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlage der Menschen für das Arbeiten,
  • Haushälterischer Umgang mit Grund und Boden, insbesondere die bodensparende Nutzung von Bauflächen,
  • Vermeidung von Belästigungen durch eine entsprechende Zuordnung der Gebiete und Flächen für Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Einkaufen und sonstige Nutzungen,
  • Schaffung räumlicher Strukturen, um einem unnötigen motorisierten Individualverkehr entgegen zu wirken,
  • Anpassung der Bebauungsstruktur an die Erschließungsvorgaben sowie Ergänzung und Optimierung der künftigen Betriebsgebietsstruktur,
  • Langfristige Sicherstellung einer zweckmäßigen und bodensparenden Bebauung,
  • Landschafts- und Ortsbild: Akzentuierung der Einfahrt Nord mit für den Standort entsprechenden Maßstäblichkeiten der Baukörpervolumen und Geschossigkeiten unter Berücksichtigung der Erschließungs- und Grünräume,
  • Vermeidung von vollständig und dicht versiegelten Lager-, Manipulations- und Parkflächen im Sinne einer verbesserten Ökologie und Attraktivität des Betriebsgebietes.

Es sei aus diesen Zielen nicht ableitbar, welche Betriebe sich hier jetzt ansiedeln können oder nicht, so Spiegel und sein Rechtsvertreter. “Warum hier kein Recyclingbetrieb bauen darf, ist für mich nicht ersichtlich. Deshalb bleibe ich bei dem Vorwurf, dass diese Bausperre eine reine Willkür-Aktion der Stadt war, um meine Ansiedlung zu verhindern.” Mit der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft setze man jetzt einen ersten Schritt, um die Sache zu klären.

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