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Strache reichte 150 Seiten lange FPÖ-Anfechtung der BP-Wahl bei VfGH ein

FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache reichte die Anfechtung der BP-Wahl beim VfGH ein
FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache reichte die Anfechtung der BP-Wahl beim VfGH ein ©APA
Es ist offiziell: Die Freiheitlichen fechten die Bundespräsidentenwahl an - konkret die Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen Alexander Van der Bellen unterlag. Die Anfechtung ist bereits beim Verfassungsgerichtshof eingelangt.
FPÖ wartet mit Anfechtung
Wahl-Anfechtung wahrscheinlich
FPÖ will sich an VfGH wenden

Dies bestätigte Sprecher Christian Neuwirth am Mittwoch auf Anfrage der APA. Sie ist sehr umfangreich, 150 Seiten hat Heinz-Christian Strache als Zustellungsbevollmächtigter eingereicht.

FPÖ-Anfechtung der BP-Wahl beim VfGH eingelangt

Darin finden sich teils bekannte, teils unbekannte Vorwürfe betreffend Unregelmäßigkeiten vor allem beim Umgang mit den Wahlkarten, berichtete Neuwirth. Strache gab um 11.00 Uhr eine Pressekonferenz zur Wahlanfechtung.

Fehler müssen Ergebnis verändern können

Damit die Anfechtung der FPÖ vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der Sache geprüft wird, müssen die behaupteten Fehler geeignet sein, das Ergebnis der Hofburg-Stichwahl zu verändern – also deren Behebung dazu führen können, dass letztlich Norbert Hofer statt Alexander Van der Bellen Erster ist. Van der Bellen lag am 22. Mai um 30.863 Stimmen – und damit in Summe 50,35 Prozent – vorne.

Dieses amtliche Endergebnis wurde am 1. Juni verlautbart, die FPÖ hatte eine Woche Zeit für die Anfechtung, die Frist endet heute, Mittwoch, um Mitternacht.

Liegen tatsächlich relevante Verstöße gegen die Wahlordnung – mit entscheidendem Einfluss auf das Ergebnis – vor, hat der VfGH das ganze Wahlverfahren oder genau bezeichnete Teile nichtig zu erklären, also aufzuheben. Jener Teil der Wahl, der rechtswidrig war, müsste dann wiederholt werden. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Abstimmung (auch nur in einzelnen Wahlbezirken oder etwa der Briefwahl) wiederholt werden muss. Möglich ist auch, dass andere Teile des Wahlverfahrens – also z.B. die Stimmenauszählung – wiederholt werden müssen.

Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung

Die FPÖ hat seit der Stichwahl immer wieder von Unregelmäßigkeiten berichtet, die ihr zugetragen wurden. Sie betrafen vor allem die verfrühte Öffnung von Briefwahl-Kuverts bzw. Auszählung der Wahlkarten. Zur Prüfung, ob die Wahlbehörden in einem steirischen (Südoststeiermark), einem niederösterreichischen (Wien-Umgebung) und vier Kärntner Wahlbezirken (Villach-Land, Villach-Stadt, Hermagor und Wolfsberg) damit Amtsmissbrauch begangen haben, hat das Innenministerium die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeschaltet.

“Unzahl von Unregelmäßigkeiten” an

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ficht die Bundespräsidentschaftswahl wegen einer “Unzahl von Unregelmäßigkeiten und Pannen” an. “Wir sind keine schlechten Verlierer, da geht es um die Grundfesten der Demokratie, die gesichert sein müssen”, sagte der Parteichef auf einer Pressekonferenz am Mittwoch. “Ohne diese Pannen und Unregelmäßigkeiten hätte Hofer Präsident werden können”, so Strache.

Insgesamt wurden drei Anfechtungen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht – eine von ihm selbst als Zustellungsbevollmächtigtem, eine von Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer und eine dritte von einem “Wähler und Bürger”.

Strache sagte, es seien in es seien in 94 der 117 Bezirkswahlbehörden Gesetzwidrigkeiten festgestellt worden, so seien etwa in 82 Bezirkswahlbehörden Briefwahlkarten vor Eintreffen der Wahlkommission vorsortiert worden – dies betreffe mehr als 570.000 Wahlkarten. Das “Misstrauen ist gerechtfertigt”, sagte der FPÖ-Chef.

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“Wir fechten die Wahl nicht um der Anfechtung Willen an”, betonte Strache. “Wenn es durch unzählige Hinweise zu so einem Ergebnis kommt, dass wir so ein Desaster feststellen müssen, können wir das nicht hinnehmen.” Derartige Vorkommnisse könnten nicht als “irrelevant für den Wahlausgang vom Tisch gewischt werden. Wer darüber hinwegsieht und zur Tagesordnung übergeht, der hat kein ausreichendes Demokratieverständnis.”

Ausmaß “mehr als erschreckend”

Man habe “unzählige” eidesstattliche Erklärungen erhalten, die auf Unregelmäßigkeiten hinweisen. “Das Ausmaß dieser Feststellungen ist mehr als erschreckend und mehr als relevant”, sagte Strache. Man sei dem Rechtsstaat und der Demokratie verpflichtet. “Ich fühle mich aus diesem Grund heraus verpflichtet, die Wahl anzufechten”, sagte der FPÖ-Chef.

Auch die juristischen Experten – Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender – hätten zur Anfechtung geraten. “Ob der Verfassungsgerichtshof dann zur Ansicht gelangen wird, ob das zur Wiederholung der Wahl oder zur teilweisen Wiederholung der Wahl führen wird, ist offen”, so Strache.

Kernpunkt der Anfechtung sind jene Unregelmäßigkeiten, die die Auszählung der Briefwahlstimmen betreffen. Dabei geht es um zu frühe Vorsortierung der Wahlkarten, zu frühe Öffnung der Wahlkartenkuverts oder eine zu frühe oder von nicht berechtigten Personen durchgeführte Auszählung der Briefwahlstimmen.

570.000 Briefwahlstimmen betroffen?

In weiteren Bezirkswahlbehörden seien falschfarbige Stimmkuverts an die Wähler verschickt worden, die dann bei der Stimmabgaben zum Teil als nichtig bzw. ungültig oder aber auch als gültig gewertet wurden. Insgesamt kommt man so auf 94 Bezirkswahlbehörden, wo es bei der Auszählung der Briefwahlstimmen zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, insgesamt seien davon mehr als 570.000 Briefwahlstimmen betroffen.

Insgesamt würden die Verfehlungen schwer wiegen, betonte Strache: “Man nimmt das mit offenem Mund und fassungslos zur Kenntnis.”

Neben der Auszählung der Briefwahlkarten weist die FPÖ in ihre Anfechtung auch auf andere Unregelmäßigkeiten hin, etwa auf Hinweise, dass “nicht österreichische Staatsbürger” an der Wahl teilgenommen haben oder Unter-16-Jährige ihre Stimme abgegeben haben.

“Nur die Spitze des Eisberges”

Böhmdorfer, der mit Strache vor die Presse trat, sagte, die in der Anfechtung angeführten Unregelmäßigkeiten würden wohl nur “die Spitze des Eisberges” darstellen. Er betonte, dass die Partei nicht die gesamte Anfechtung veröffentlichen könne, um die Ermittlungen nach den Anzeigen durch das Innenministerium wegen Unregelmäßigkeiten bei einigen Bezirkswahlbehörden nicht zu behindern.Innenministerium wegen Unregelmäßigkeiten bei einigen Bezirkswahlbehörden nicht zu behindern.

Gefragt, für wie realistisch er die Wiederholung der Wahl halte, sagte Strache: “Für sehr realistisch, weil bealistiseiner dramatischer Situation kann man nicht zur Tagesordnung übergehen.” Auf die Frage, ob es Hinweise gebe, dass mit Absicht manipuliert worden sein könnte, wollte sich der FPÖ-Chef nicht einlassen: “Wenn man mutwillig Gesetz bricht, geschieht das aus Dummheit, Unwissenheit oder Absicht.” Er wolle aber niemanden Absicht unterstellen, betonte Strache.einer dramatischer Situation kann man nicht zur Tagesordnung übergehen.” Auf die Frage, ob es Hinweise gebe, dass mit Absicht manipuliert worden sein könnte, wollte sich der FPÖ-Chef nicht einlassen: “Wenn man mutwillig Gesetz bricht, geschieht das aus Dummheit, Unwissenheit oder Absicht.” Er wolle aber niemanden Absicht unterstellen, betonte Strache.

(apa/red)

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