AA

Steuerreform: Einigung fix, Steuer-Deckel für Betriebsübergaben kommt

Steuerreform: Gesetzespaket könnte im Pressefoyer nach dem Ministerrats präsentiert werden
Steuerreform: Gesetzespaket könnte im Pressefoyer nach dem Ministerrats präsentiert werden ©APA
Die Regierungsparteien haben sich in noch strittigen Punkten zur Steuerreform geeinigt. Bei der Erhöhung der Grunderwerbssteuer kommt die von der ÖVP gewünschte Deckelung bei unentgeltlichen Betriebsübergaben mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent.

Im Gegenzug konnte die SPÖ ein teilweises Vorziehen der Negativsteuer-Anhebung auf 2015 durchsetzen, wie die APA aus Verhandlerkreisen erfuhr.

Begutachtungs-Start vermutlich am Dienstag

Präsentiert wird das Paket aller Voraussicht nach im Ministerrat am Dienstag. Die Gesetzestexte sollen dann im Anschluss veröffentlicht werden und in Begutachtung gehen. Der Zeitplan für die in Summe 5,2 Mrd. Euro schwere Reform soll damit halten. Das Herzstück ist die Tarifentlastung für Lohn- und Einkommenssteuerzahler, die um 4,9 Mrd. Euro weniger Steuer zahlen sollen. In Kraft tritt das Paket generell 2016.

Einigung auf bis zuletzt strittige Punkte

Bei den zuletzt strittigen Punkten – der grundsätzlich paktierten Anhebung der Grunderwerbsteuer als eine der Gegenfinanzierungsmaßnahmen – hat man sich dem Vernehmen nach am Montag geeinigt. Unentgeltliche Betriebsübergaben, die zumeist Familienbetriebe betreffen (bei Schenkung oder Erbschaft), werden generell mit einem Steuersatz von nur 0,5 Prozent gedeckelt. Kosten wird dieses (vor allem von der Tourismuswirtschaft geforderte) Entgegenkommen rund fünf Mio. Euro. Die Gegenfinanzierungsmaßnahmen aus vermögensbezogenen Steuern werden damit bei 345 Mio. Euro liegen (statt den geplanten 350 Mio.).

Grunderwerbssteuer – ansonsten alles wie gehabt

Sonst bleibt bei den Plänen zur Grunderwerbssteuer alles wie gehabt: Die unentgeltliche Weitergabe wird künftig nach dem Verkehrswert der Immobilie bemessen werden – und nicht wie bisher nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert (derzeit gilt hier ein Steuersatz von zwei Prozent). Der Plan sieht vor, für Vermögensteile unter 250.000 Euro eine Steuer von 0,5 Prozent einzuheben. Für Werte zwischen 250.000 und 400.000 Euro soll es einen Steuersatz von zwei Prozent geben, alles über 400.000 Euro würde künftig mit 3,5 Prozent besteuert werden – Unternehmen sind hier wie beschrieben ausgenommen. Außerdem ist ein eine deutliche Erhöhung des Freibetrags für Für Unternehmensübertragungen geplant: Von derzeit 365.000 auf 900.000 Euro.

Negativsteuer: Gutschrift für Niedrigverdiener ab 2015

Die SPÖ hat sich den Informationen nach im Gegenzug ein Vorziehen eines Teils der Negativsteuer gesichert: Statt erst im Jahr 2016 soll ein Teil dieser Erhöhung bereits im Jahr 2015 zur Anwendung kommen. Eine mögliche Umsetzung ist, dass die Negativsteuer von derzeit 110 Euro auf mindestens 220 Euro im Jahr 2015 erhöht wird, ab dem Jahr 2016 dann wie geplant auf 400 Euro ansteigt. Damit können Niedrigverdiener bereits 2016 Geld aus dieser Maßnahme erwarten. Bringen wird das den Kleinverdienern mindestens 50 Mio. Euro. (APA/red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Steuerreform: Einigung fix, Steuer-Deckel für Betriebsübergaben kommt