Die Maßnahme soll (neben der Registrierkassenpflicht) den zweiten großen Brocken in Sachen Betrugsbekämpfung ermöglichen.
Informationen bislang nur mit Gerichtsbeschluss
Derzeit schützt das Bankgeheimnis Kontoinformationen vor neugierigen Blicken der Behörden. Erst wenn eine Behörde ein Gericht überzeugen kann, dass es gegen den Kontoinhaber einen begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung, Steuerbetrug, Geldwäsche oder andere strafbare Delikte gibt, kann eine Kontoöffnung verfügt werden. Das Prozedere ist aber komplex: Weil ein zentrales Kontenregister fehlt, werden alle heimischen Banken angewiesen, die Konten der verdächtigten Unternehmen oder Personen bekanntzugeben. Diese Konten werden dann per Gerichtsbescheid geöffnet.
Seit Jahren zentrales Kontenregister gefordert
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft fordert daher bereits seit Jahren ein zentrales Kontenregister, um zumindest die Anfrage bei den Banken künftig umgehen zu können. Dies ist nach APA-Informationen nun zumindest für Unternehmen (nicht aber für Privatpersonen) geplant. Außerdem sollen die Finanzbehörden die Möglichkeit erhalten, bei Abgabenprüfungen in Unternehmen auch ohne Gerichtsbeschluss in die Konten Einblick zu nehmen.
Zweiter Brocken zur Bekämpfung von Steuerbetrug
Das soll – neben der “Registrierkassenpflicht” für Bargeldgeschäfte – den zweiten großen Brocken bei der Bekämpfung von Steuerbetrug ermöglichen. Insgesamt soll die Betrugsbekämpfung 1,9 Mrd. Euro in die Staatskasse spülen – 900 Mio. Euro durch die Registrierkassenpflicht, 700 Mio. Euro durch die erweiterten Prüfrechte der Finanzämter. Weitere 200 Mio. Euro sollen durch die Bekämpfung von Sozialbetrug hereinkommen, 100 Mio. Euro bei Mehrwert- und Mineralölsteuerbetrug.
Für Neuregelung Zweidrittelmehrheit nötig
Für die Neuregelung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Informelle Gespräche mit den Grünen gibt es nach Angaben aus Koalitionskreisen bereits. In Regierungskreisen wurde die Maßnahme auch mit dem auf EU-Ebene geplanten automatischen Informationsaustausch begründet: Man müsse “schritt halten mit internationalen Entwicklungen”.
Österreich muss Bankgeheimnis für Ausländer abschaffen
Eine EU-Richtlinie verpflichtet Österreich, das Bankgeheimnis für Ausländer ab 2017 abzuschaffen und den “automatischen Informationsaustausch” mit ausländischen Finanzbehörden umzusetzen. Für Inländer sollte das Bankgeheimnis ursprünglich uneingeschränkt weiterlaufen. Mit der nun geplanten Neuregelung soll das Bankgeheimnis aber auch zumindest für inländische Unternehmen durchbrochen werden. (APA)
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