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Starker Rückgang bei Fischerträgen im Bodensee

©Paulitsch
261 Tonnen wurden von den Beruffischern im vergangenen Jahr aus dem Bodesnee geholt - das entspricht einem Rückgang von rund 40 im Vergleich zum ebenfalls niedrigen Fang des Vorjahres.

Damit war 2015 das schlechteste Fangjahr am Bodensee seit 1917. Der größte Rückgang wurde bei de Felchenfängen verzeichnet. Mit 152,4 Tonnen lag der Wert rund 68,4 Prozent unter dem Zehnjahresmittel von 482,7 Tonnen. Damit ist der Ertrag im Vergleich zum Vorjahr nocheinmal  um 40,8 Prozent eingebrochen.

Leichte Zunahmen bei Hecht, Aal und Co.

Der Barschertrag ist von 50 auf 23,4 Tonnen zurückgegangen, bei den Bachsaiblingen war eine Abnahme von 71 Prozent zu verzeichnen. Bei Hechten, Weißfischen, Aalen, Karpfen und Welsen wurden leichte Zunahmen festgestellt.

Die rund 13.000 Angelfischer erzielten mit etwa 47 Tonnen zwar rund acht Prozent mehr als im Vorjahr, das Ergebnis ist allerdings immer noch unterdurchschnittlich.

Stichling übernimmt Bodensee

Neben dem Nährstoffrückgang sorgt vor allem der Dreistachlige Stichling für Probleme bei den Fischbeständen. Der Stichling ist seit 2013/14 im Bodensee zu finden. Der gebietsfremde und nicht verwertbare Fisch macht inzwischen 80 Prozent des Fischbestandes im Freiwasser aus, was eine fischereibiologisch außergewöhnliche Entwicklung ist. In keinem anderen, nährstoffarmen See wurde eine derartige Bestandsentwicklung verzeichnet. Die Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg arbeitet derzeit an einem dreijährigen Untersuchungsprojekt, das dazu Fakten erhebt, analysiert und mögliche Handlungsoptionen aufzeigen soll.

Schonmaßnahmen

Zum Schutz der Barsche und Felchen wurden Schonmaßnahmen beschlossen. So wurde die Einsatztiefe von Barschnetzen saisonal auf 20 Meter beschränkt, um den Beifang kleiner Felchen zu beschränken. Auch die Netzeinsatzzeiten wurden aufgrund des verlangsamten Felchenwachstums geändert. In der Angelfischerei wurde das Fangkontingent für den Barsch von 50 auf 30 pro Tag und Angler reduzierte, die tägliche Fangbegrenzung von zwöf Felchen wurde unbefristet verlängert. Für beide Fischarten wurde das Schonmaß aufgehoben und eine Entnahmepflicht vorgeschrieben, um das Zurücksetzen von zu kleinen Fischen mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit zu vermeiden. (red)

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