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Spekulationsverbot im Ministerrat beschlossen

Die Regierung möchte die strengeren Regeln für die Finanzmarkt-Aktivitäten der Bundesländer bis Mitte des Jahres in trockenen Tüchern haben. Nachdem der Ministerrat am Dienstag die entsprechende Verfassungsbestimmung sowie die 15a-Vereinbarung abgesegnet hatte, zeigte sich die Regierungsspitze zuversichtlich, dass die Bund-Länderverträge bis Mitte des Jahres österreichweit ratifiziert würden.


An der 15a-Vereinbarung habe man noch bis zuletzt Änderungen vorgenommen, erklärte Vizekanzler Spindelegger, ohne auf Details einzugehen. Dabei sei man zum Teil auch auf die Kritik des Rechnungshofs, der die geplanten Regelungen als zu wenig weitgehend gerügt hatte, eingegangen. Bundeskanzler Faymann strich indessen die gemeinsame Vorgangsweise hervor. Angesprochen auf die Forderung nach einer einheitlichen Finanzgebarung der Länder meinte er indes, diese sei “natürlich wichtig”, man müsse aber “Schritt für Schritt” vorgehen.

Ebenfalls im Ministerrat beschlossen wurde die geplante Verfassungsbestimmung für ein Spekulationsverbot, für die die Regierungsparteien noch Oppositionsstimmen brauchen. Das BZÖ wird dem Verbot nur dann zustimmen, wenn sich die Regierung in der Sache weiter bewegt, etwa bei der orangen Forderung nach einem bundeseinheitlichen Haushaltsrecht

Den Grünen ist die 15a-Vereinbarung mit den Ländern zum Spekulationsverbot weiterhin zu lasch. Der stellvertretende Klubobmann Kogler kündigte an, vor allem bei der entsprechenden Verfassungsbestimmung strengere Regeln herausschlagen zu wollen. Die Grünen machen das Ringen um die neuen Regelungen für die Länder-Finanzen am Mittwoch im Nationalrat zum Thema der “Aktuellen Stunde”.

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