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Sparpaket: Systemwechsel bei den Pensionen

Einschnitte bei Pensionen
Einschnitte bei Pensionen ©APA
Pensionisten und jene, die bald den Ruhestand anpeilen, sind die Verlierer des Sparpakets.

Im Bereich der Pensionen wird nämlich mit 7,3 Milliarden der größte Brocken bei den Einsparungen geholt. Zwar wird entgegen der Meinung der meisten Experten das Frauenpensionsalter nicht vorzeitig angehoben und hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) die bevorzugt von Beamten genützte Hacklerregelung ein weiteres Mal gerettet, doch erwarten die Senioren diverse andere Einschnitte, von moderaten Pensionsanpassungen über eine raschere Umsetzung der Pensionsharmonisierung bis hin zu einem schwierigeren Antritt der Korridorpension.

Die Harmonisierung der Pensionssysteme, die außer einigen Berufsgruppen mit eigenem Berufsrecht (z.B. Notare) und manch Landesbediensteten praktisch alle Österreicher trifft, wird drastisch vorgezogen. Bereits ab 2014 wird die Parallelrechnung zwischen Alt- und Neusystem, aus der sich bisher die Pensionshöhe ergab, auslaufen. Die Altansprüche werden umgerechnet und am jeweiligen Pensionskonto gut geschrieben. Da unter diesem Punkt jährliche Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe vorgesehen sind, dürfte es auch hier Einschnitte geben. Die genauen Details hält das Sozialministerium noch unter Verschluss.

Keine volle Inflationsabgeltung

Was die Pensionsanpassungen angeht, wird es in den kommenden Jahren entgegen den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen keine volle Inflationsabgeltung geben. Diese wird 2013 um einen Prozentpunkt und 2014 um 0,8 Prozentpunkte unterschritten. Die Kostenersparnis wird 2013 mit 400 Millionen, danach mit 720 Millionen angegeben.

Erschwert und mit höheren Abschlägen versehen wird der Antritt der Korridorpension, also der klassischen Frühpension. Zwar bleibt das Antrittsalter bei 62, allerdings müssen nunmehr 40 Versicherungsjahre als Voraussetzung erfüllt sein, bisher waren es 37,5. Gleiches gilt für die allerdings ohnehin auslaufende Frühpension wegen langer Versicherungsdauer.

Höhere Beiträge bei Unternehmern und Bauern

Angehoben werden die Beiträge für die Selbstständigen. Unternehmer und Bauer müssen nunmehr 18,5 Prozent abliefern. Bisher war nur ein Beitrag von 16 (Bauern) bzw. 17,5 Prozent (Gewerbetreibende) fixiert gewesen. Bei Arbeitgeberkündigung soll es künftig eine Manipulationsgebühr geben. Die Befreiung vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab dem 59. Lebensjahr entfällt. Gezahlt werden muss künftig bis zum Mindestalter für eine Alterspension (also bis 62).

Angehoben wird die Höchstbeitragsgrundlage – und zwar sowohl in der Pensions- als auch in der Arbeitslosenversicherung. Zudem wird der Beitragssatz im Nachtschichtschwerarbeitsgesetz von zwei auf fünf Prozent erhöht. Auf der anderen Seite wird die Mindestbeitragsgrundlage bei den gewerblichen Pensionen doch nicht weiter abgesenkt.

Die befristete Invaliditätspension für Unter-50-Jährige wird abgeschafft und in ein Rehabilitationsgeld umgewandelt. Die Kosten wandern damit von der Pensionsversicherung zum AMS, das Aktivmittel für die Wiedereingliederung der Betroffenen erhält. Der Pensionsvorschuss, der eine finanzielle Absicherung für Personen darstellt, die während bzw. anstatt eines Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezuges einen Pensionsantrag gestellt haben, wandert in die Arbeitslosenversicherung.

Das Pensionspaket im Detail

Die Regierung hat ein nicht uninteressantes Pensions- und Arbeitsmarktpaket vorgelegt, mit dem der Antritt des Ruhestands etwa durch Reha-Maßnahmen und einen erschwerten Zugang zu Frühpension und Altersteilzeit deutlich, möglichst drei bis vier Jahre, nach hinten geschoben werden soll. Allerdings will man auch kassieren. Selbstständige müssen deutlich höhere Beiträge zahlen. Zudem wandert die Höchstbeitragsgrundlage nach oben. Transparenter werden soll das gesamte System, indem die Parallelrechnung zwischen Alt- und Neurecht zu einem abrupten Ende kommt, womit man sich ab 2014 via Pensionskonto tatsächlich einen Einblick verschaffen wird können, wie viel Pension einen erwartet. Im Folgenden die wichtigsten Maßnahmen im Detail.

Pensionskonto

Die wohl spekatulärste Reform des Pensionspakets ist das Ende der Parallelrechnung. Bisher war es – vereinfacht gesagt – so, dass eine Pension nach (günstigerem) Altrecht und eine nach Neurecht berechnet wurde und je nach Verweildauer im jeweiligen System ein Mischwert errechnet wurde, der dann als Ruhestandsbezug ausgeschüttet wurde. Dieses System wäre noch Jahrzehnte so weitergelaufen.

Das ändert sich nun radikal. Die Ansprüche aus dem Altrecht werden (für Personen ab dem Jahrgang 1955) in eine Erstgutschrift auf das Pensionskonto umgewandelt, womit die Transparenz auf diesem deutlich erhöht und vor allem die Vorausberechnung der künftigen Ansprüche wesentlich erleichtert wird. Als Durchrechnungszeitraum für diese Gutschrift werden die besten 28 Jahre herangezogen, als Steigerungsbetrag 1,78 Prozent jährlich. Damit soll sichergestellt werden, dass bei den Altansprüchen ein Maximalgewinn- oder verlust von 3,5 Prozent (gegenüber den bisherigen Erwartungen) entsteht.

Etwas mühsamer gestaltet sich die ganze Sache bei den Beamten, da hier eine faire Umrechnung der Altansprüche deutlich schwieriger wäre. Bei den öffentlich Bediensteten wird daher die Kontogutschrift erst für Jahrgänge ab 1976 eingeführt.

Korridorpension

Bei der sogenannten Korridorpension ist der Pensionsantritt zwar weiter mit 62 möglich. Allerdings müssen künftig 40 statt wie bisher 37,5 Jahre an Versicherungszeiten vorgewiesen werden, wobei diese Anspruchsvoraussetzung in Halbjahresschritten bis 2017 erreicht wird. Der jährliche Abschlag wird auf 5,1 Prozent erhöht (bisher 4,2).

Pensionsanpassung

Derzeit ist gesetzlich vorgesehen, dass die Pensionserhöhung zumindest die Inflationsrate abdecken muss. Dies ändert sich in den kommenden beiden Jahren. Für 2013 wird von diesem Wert ein Prozentpunkt abgezogen, 2014 0,8 Prozentpunkte.

Beiträge

Die Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 4.230 Euro) wird 2013 zusätzlich zur normalen jährlichen Valorisierung um 90 Euro erhöht (Gleiches passiert auch in der Arbeitslosenversicherung).

Der Pensionsbeitrag in der gewerblichen Pensionsversicherung steigt mit Juli um einen Prozentpunkt auf 18,5 Prozent. Bei den Bauern soll ein “ähnliches Ergebnis” durch einen Mix an Maßnahmen (höhere Beiträge, Erhöhung der Berechnungsbasis etc.) erreicht werden.

Beim Nachtschwerarbeitsgesetz sollte eigentlich vom Gesetz schon bisher her ein Deckungsgrad von 75 erzielt werden. Zuletzt lag er allerdings nur bei gut 36 Prozent, weshalb der vom Dienstgeber zu entrichtende Beitrag von zwei auf fünf Prozent angehoben wird.

Invaliditätspension

Die Invaliditätspension für Unter-50-Jährige wird quasi abgeschafft. Für jene, die wieder arbeitsfähig werden könnten, gibt es stattdessen ein Reha-Geld in gleicher Höhe. Das kostet angesichts der nötigen Rehabilitationsmaßnahmen kurzfristig sogar mehr, soll aber auf Perspektive erhebliche Einsparungen bringen.

Bei älteren I-Rentnern wird der Tätigkeitsschutz für Ungelernte stufenweise von 57 auf 60 Jahre nach hinten geschoben. Die geltende Regelung sagt, dass die I-Pension angetreten werden kann, wenn eine Tätigkeit in den letzten 15 Jahren mindestens zehn Jahren ausgeübt wurde.

Der so genannte Pensionsvorschuss wird de facto abgeschafft. Dieser wird derzeit bei Antrag auf I-Pension gewährt, bis eine letztgültige Entscheidung über die Zuerkennung gefallen ist. Stattdessen werden nunmehr eine Arbeitslosenleistung oder Krankengeld ausgeschüttet, bis über die I-Pension Klarheit herrscht. Der Vorteil: Künftig können die Antragssteller in AMS-Maßnahmen einbezogen werden.

Arbeitsmarkt

Insgesamt fließen 750 Millionen, um ältere und gesundheitliche eingeschränkte Arbeitnehmer im Erwerbsleben zu halten. Die Lohnsubventionen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sollen ausgebaut werden.

Altersteilzeit

Die Möglichkeit, bei der Altersteilzeit die Hälfte der Periode voll und dann gar nicht mehr zu arbeiten (Blocken) entfällt völlig. Die Arbeit über den gesamten Zeitraum bei teilweisem Lohnausgleich um 40 bis 60 Prozent zu reduzieren, bleibt weiter möglich – und zwar fünf Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter.

Kündigungen

Bei Dienstgeber-Kündigungen bzw. einvernehmlichen Kündigungen müssen die Arbeitgeber künftig eine Art Strafbetrag in Höhe von 110 Euro bezahlen. Damit soll pönalisiert werden, dass in manchen Branchen (Überlasser etc.) bei Auslastungsschwankungen Dienstnehmer kurzfristig gekündigt und somit in die finanzielle Verantwortung der Arbeitslosenversicherung geschoben werden.

Beitragsbefreiung

Der Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für Personen ab 60 endet. Der Beitrag muss künftig bis zur Erreichung einer Alterspension, also zumindest bis 62 bei Hackler- und Korridorpensionisten geleistet werden.

Arbeitslosengeld

Der Nettoersatzrate für das Arbeitslosengeld bei Schulungen wird von 55 auf 60 Prozent erhöht.

Einsparungen

Den größten Brocken erhofft man sich durch die niedrige Pensionsanpassung, nämlich 2,56 Milliarden. Durch die höheren Beiträge für Selbstständige erwartet man mehr als 550 Millionen. Der erschwerte Zugang zur Korridorpension soll eine halbe Milliarde bringen. Erwähnenswert sind noch die 464 Millionen durch die Änderungen beim Tätigkeitsschutz bei der I-Pension sowie 218 Millionen durch die außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage. Dass künftig der Arbeitslosenversicherungsbeitrag länger eingezahlt werden muss, soll auch immerhin 303 Millionen sparen.(APA)

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