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Sparpaket: Keine Auflösungsabgabe für Saisonniers

Bei bis 6 Monate befristeten Arbeitsverhältnissen und Pflichtpraktika keine 110-Euro-Abgabe
Bei bis 6 Monate befristeten Arbeitsverhältnissen und Pflichtpraktika keine 110-Euro-Abgabe ©Bilderbox
Die Arbeitgebervertreter im Tourismus sind erfreut, dass die im Rahmen des Sparpakets beschlossene Auflösungsabgabe bei Kurzzeit-Arbeitsverhältnissen bis zu sechs Monaten nicht anfallen wird.

Die “Auflösungsabgabe neu”, die heute, Dienstag, im Ministerrat beschlossen wurde, in Höhe von 110 Euro bei der Auflösung eines Dienstverhältnisses falle bei verpflichtenden Ferial- und Berufspraktika und bei befristeten Dienstverhältnisse von bis zu einem halben Jahr nicht an. Die Grüne Arbeitnehmerinnensprecherin Birgit Schatz kritisiert einen Erfolg der “ÖVP-nahen Lobby der schlecht bezahlten Kurzzeitjobs”.

“Tourismus und Landwirtschaft sind die Lobby der schlechten Löhne und katastrophalen Arbeitsbedingungen und sie hat sich wieder einmal durchgesetzt”, sagt Schatz. “Diese Branchen zahlen Hungerlöhne für miese Kurzzeitjobs und sie haben das Sozialministerium bei der Auflösungsabgabe in die Knie gezwungen. Diese Brachen wälzen ihre Kosten weiterhin auf die öffentliche Hand ab und werden mit dreistelligen Millionenbeträgen vom AMS subventioniert”, so die Grüne in einer Aussendung. Auch in anderen Branchen würden nun Kurzzeitverträge jetzt noch attraktiver, weil diese pauschal von der Abgabe ausgenommen sind. Daher werden die Grünen im Nationalrat einen Abänderungsantrag einbringen.

“Unverhältnismäßige Belastung” vermieden

Durch die nun gefundene Lösung werde eine “unverhältnismäßige Belastung” der Tourismusbranche vermieden, zeigt sich Hans Schenner, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) heute in einer Aussendung erleichtert. “Unsere Argumente betreffend die geplante 110 Euro-Auflösungsabgabe wurden von der Regierung – allen voran von den zuständigen Bundesministern Reinhold Mitterlehner (V) und Rudolf Hundstorfer (S) – ernst genommen”, sieht Schenner einen Lobbying-Erfolg.

Erleichtert zeigt sich auch die Gastronomie-Branche: Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ, sieht eine ausgewogene und verhältnismäßige Lösung. Durch die Ausnahme der Berufspraktika sei gewährleistet, dass die jährlich über 9.300 Schülerinnen und Schüler von Tourismusschulen auch in Zukunft ausreichend Praktikums- und Ausbildungsplätze im Gastgewerbe vorfinden.

Kritik von den Hoteliers

Weiter Kritik kommt von den Hoteliers: “Ein Gesetz, das die Lohnnebenkosten erhöht, lehne ich ab”, erklärt Sepp Schellhorn, Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) in einer Aussendung. Die Auflösungsabgabe bleibe auch in der geänderten Fassung “ein schlecht getarntes Inkasso-Tool.” Schellhorn kritisiert, dass der vorliegende Entwurf die Saisonverlängerung im Tourismus zum Teil immer noch erschwere.

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