Laut Reinhard Flatz gibt es Verfahren, in denen Verteidigerpflicht besteht. Das ist beispielsweise immer dann der Fall, wenn jemand in Untersuchungshaft genommen wird und natürlich auch wenn Anklagen wegen bestimmter, schwerer Delikte, wie im Fall Cain, erhoben werden. Dann ist ein Verteidiger notwendig, so Flatz. Der Beschuldigte hat die Möglichkeit sich selber einen Anwalt zu wählen. Wenn jemand aus finanziellen Gründen nicht dazu in der Lage ist, dann kann der Betroffene bei Gericht einen Verfahrenshilfeantrag stellen und er bekommt einen Verfahrenshelfer zugewiesen. Das kommt häufig vor und ist auch offensichtlich im Fall Cain so gewesen. Das Gericht entscheidet über die Verfahrenshilfe, die Anwaltskammer über die Person, sagt der Leiter der Medienstelle des Landesgerichts.
Wie wird ein Verteidiger ausgewählt?
Bei der Vorarlberger Anwaltskammer liegt eine Liste mit allen eingetragenen Anwälten im Land Vorarlberg vor. Nach dieser Reihenfolge werden sie für die Fälle verpflichtend eingeteilt. Das Standesrecht schreibt vor, dass ein Anwalt solche Fälle übernehmen muss. Eine Ablehnung ist nur dann möglich, wenn bestimmte im Fall gelegene Gründe vorliegen. Das wäre zum Beispiel bei Befangenheit, wenn ein Rechtsvertreter schon gegen denjenigen, der angeklagt ist, eingetreten ist, oder wenn er das Opfer vertritt. Es muss also ein konkreter Grund in der Sache selbst vorliegen, ansonsten kann die Verteidigung nicht abgelehnt werden.
Wie muss ein Pflichtverteidiger vertreten?
Die Standesregeln verpflichten einen Rechtsanwalt, einen Mandanten der ihm zugeteilt wurde, gleich zu behandeln, wie einen, der ihn entlohnt. Das heißt, er darf nicht differenzieren und er muss den Beschuldigten unter voller Anspannung seiner Kräfte, Möglichkeiten, Wissen und Gewissen vertreten, sagt Reinhard Flatz abschließend im Interview.
VOL Live sprach mit Reinhard Flatz
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