Der Anwalt habe Selbstanzeige erstattet, berichtete am Freitag auf Anfrage Heinz Rusch als Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Deshalb sei bei der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren anhängig. Es bestehe der Verdacht auf Untreue und Veruntreuung. Die Schadenssumme belaufe sich nach dem derzeitigen Stand der Erhebungen auf rund 400.000 Euro. Das Landeskriminalamt (LKA) in Bregenz sei mit den Ermittlungen betraut worden.Der Strafrahmen für Untreue und Veruntreuung von 400.000 Euro beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Zu den behaupteten Malversationen soll es dem Vernehmen nach in einem Konkursverfahren gekommen sein. Dazu äußerte sich Rusch nicht. Angeblich soll sich der Rechtsanwalt als Masseverwalter in einem Insolvenzverfahren bereichert haben. Etwa beim Verkauf einer Liegenschaft soll der Masseverwalter Untreue-Handlungen gesetzt haben.
Vom Gericht abgesetzt
Jedenfalls wurde er in einem Konkursverfahren über eine Oberländer Transportfirma vom Landesgericht Feldkirch als Masseverwalter abgesetzt.
Der Rechtsanwalt ist inzwischen nicht mehr als solcher tätig. Seine Kanzlei in Feldkirch hat der promovierte Jurist geschlossen. Als Rechtsanwalt ist er nicht mehr eingetragen. Für eine Stellungnahme war er nicht erreichbar. Mit der Abwicklung der noch nicht erledigten Kanzleigeschäfte wurde von der Rechtsanwaltskammer ein anderer Feldkircher Rechtsanwalt betraut.
Weiterer Anwalt angeklagt
Wieder ein anderer Feldkircher Rechtsanwalt wurde im Sommer von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen schweren Betrugs angeklagt. Der seine Unschuld beteuernde Anwalt soll an einem inszenierten Konkurs beteiligt gewesen sein. Angeklagt wurde dabei auch ein Tankstellenunternehmer. Mit der kontrollierten Insolvenz sollen Gläubiger um rund eine Million Euro geschädigt worden sein.
Vor vier Jahren wurde am Landesgericht Feldkirch ein Unterländer Rechtsanwalt wegen Untreue und Veruntreuung zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Der Anwalt hatte 350.000 Euro veruntreut, davon das meiste als Treuhänder. Der damals 41-jährige Angeklagte wurde mit zwei Jahren Gefängnis bestraft. Davon betrug der unbedingte Teil acht Monate.
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