Die angeklagte Ex-Schwiegermutter hat nach Ansicht des Gerichts den 10.000 Euro teuren Goldschmuck versteckt und damit veruntreut. Wegen des Vergehens der Veruntreuung wurde die unbescholtene Türkin gestern am Landesgericht zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Reserve für schlechte Zeiten
Den Goldschmuck hatte das Brautpaar bei der Hochzeit im Sommer 2014 in der Türkei als traditionelles türkisches Hochzeitsgeschenk erhalten. Richter Richard Gschwenter ist davon überzeugt, dass der Schmuck von der Türkei nach Österreich zur Angeklagten nach Lustenau gebracht worden ist. Laut Urteil sollte sie den Goldschmuck für ihren Sohn und ihre Schwiegertochter treuhändisch als Reserve für mögliche schlechtere Zeiten verwahren.
Das türkische Ehepaar trennte sich 2015. Bei ihrem Auszug aus der Wohnung verlangte die Schwiegertochter vergeblich von ihrer Schwiegermutter die Herausgabe des ihr zustehenden Teils des Hochzeitsgeschenks. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die angeklagte Schwiegermutter den Goldschmuck aufbewahrt und nicht herausrückt.
Die Angeklagte gibt an, sie habe den Goldschmuck nicht veruntreut. Weil sie die Pretiosen gar nie erhalten habe. Verteidiger Sascha Lumper beantragte einen Freispruch. Denn es müsse nach den unterschiedlichen Zeugenaussagen offen bleiben, wo sich der Schmuck befinde.
Lügende Zeugen
Selten zuvor habe er in einem Gerichtsverfahren so viele lügende Zeugen erlebt, merkte Richter Gschwenter an. Es habe viele falsche Gefälligkeitsaussagen gegeben. Die Angeklagte halte in der türkischen Familie die Fäden in der Hand. Deshalb sei es nachvollziehbar, dass sie den Goldschmuck zur Verwahrung überreicht bekommen habe.
Zur Herausgabe des Goldschmucks sei ein zivilgerichtliches Verfahren anhängig, berichtete Serpil Dogan, die Anwältin der Ex-Schwiegertochter der Angeklagten.
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