Die MA 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht), prüft, ob mit den Abweisungen gegen das Gesetz verstoßen worden ist. Bei den zwei Spitälern handelt es sich um den Göttlichen Heiland und das AKH. “Auf den ersten Blick denke ich, dass die Entscheidung des AKH nicht richtig war”, erklärte Renate Christ, Leiterin der MA 40, am Donnerstag.
Keine vorschnelle Verurteilung
Christ betonte jedoch auch: “Ich will niemanden vorschnell verurteilen.” Sie kenne bisher nur die Geschichte der Betroffenen aus Medienberichten: “Ich habe noch keinen runden Sachverhalt.” Die beiden Anstalten AKH und Göttlicher Heiland seien von der MA 40 aufgefordert worden, ihre Sichtweise darzulegen.
Göttlicher Heiland soll sich erklären
So will die MA 40 vom Göttlichen Heiland etwa wissen, ob die Frau untersucht wurde, wie lange die Untersuchung dauerte und warum die Entscheidung gegen eine stationären Aufnahme gefallen sei. Vom AKH werden Informationen verlang, warum die Schwangere nicht an ein anderes Spital verwiesen worden war, wenn schon ‘kein Bett frei war’. Außerdem wird die allgemeine Vorgangsweise in solchen Fällten erfragt. Auch von der Rudolfstiftung, welche die Frau schließlich aufgenommen hat, wird ein Bericht angefordert: Hier will die MA 40 die Motive für eine Aufnahme wissen.
Gesetze regeln alles ganz genau
Im Paragraf 36 (4) des Krankenanstaltengesetzes wird etwa definiert, welche Personen unabweisbar sind – das heißt, welche Personen aufgenommen werden müssen. Dabei handle es sich zum Beispiel um eine Person, bei der aufgrund ihres körperlichen Zustandes Lebensgefahr bzw. eine Gefahr der schweren Gesundheitsschädigung bestehen könnte, erklärte Christ. Es seien jedenfalls Frauen aufzunehmen, bei denen die Entbindung unmittelbar bevor stehe.
Abweisung war “nicht richtig”
“Auf den ersten Blick denke ich, dass die Entscheidung des AKH nicht richtig war”, sagte Christ. Sie erklärte ihre Sichtweise: “Wenn dort wirklich eine schwangere Frau mit starken Blutungen steht, dann würde ich sie grundsätzlich als unabweisbar einstufen.” Laut “Kurier” wurde der Frau in der AKH-Schwangerenambulanz gesagt, dass man für sie keinen Platz und keine Zeit habe. Sie wurde nach Hause geschickt.
Die Ärzte im Göttlichen Heiland, dem ersten Spital, in dem die Frau Hilfe suchten, sei diese “zumindest” untersucht worden. Die ärztliche Entscheidung, die Schwangere nach Hause zu schicken, beruhe dort zumindest auf einer Untersuchung.
Mini-Strafen bei nicht rechtmäßiger Abweisung
Jetzt müsse jedenfalls erst einmal der Sachverhalt geklärt werden: “Sollte bei unserer Sachverhaltsermittlung herauskommen, dass die Dame unabweisbar war, dann werden wir einen entsprechenden Strafantrag einbringen.” Dabei könnte beiden Krankenanstalten eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.100 Euro drohen.
Laut Ärztegesetz ist es Medizinern untersagt, in Notfällen die Erste Hilfe zu verweigern. Sollte dieser Fall eingetreten sein, könnte es für die Ärzte durchaus ein juristisches Nachspiel geben. “In zwei Wochen” wolle Renate Christ die Sache aufgeklärt haben. Die Schwangere, die umsonst nach Hilfe suchte, wird ihr Leben lang an ihr totes Kind denken.
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