Schuldspruch nach groben Nazi-Sprüchen im Internet

Im Internet gab es einen Artikel zur Wohnsituation der Flüchtlinge und einem Beitrag unter der Überschrift „Deutschland: Flüchtlinge sollen in Ex-KZ wohnen“.
Dazu meinte der junge Mann: „Ja, da gehören sie hin. Am besten die ‚Duschen‘ wieder in Betrieb nehmen!“. Die Staatsanwaltschaft ortete Verherrlichung des Nationalsozialismus und erhob Anklage nach dem Verbotsgesetz.
Psychisch beeinträchtigt
Dass der Mann psychisch nicht auf der Höhe ist, zeigt sein stationärer Aufenthalt in Rankweil. Seit Dezember ist der freiwillig dort. Wegen seiner Fettsucht gehänselt suchte er offenbar Halt bei irgendeiner Gruppierung. Anerkennung fand er bei seinem Lehrlingsausbildner, der offenbar der rechten Szene angehörte. Neben dem Internetposting warf man dem Mann noch vor, dass er ein Hakenkreuzbanner als Profilbild auf seiner Playstation eingestellt hatte und dass er T-Shirts mit dem Aufdruck „Nationaler Sozialist“ besaß und Fotos davon weiterschickte. Seltsam mutet an, dass dieselbe Person Urlaub nahm, um bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Vorarlberg mitzuhelfen. Sieben Monate bedingte Haft plus 1920 Euro Geldstrafe fand der Senat angemessen, das Urteil ist rechtskräftig.
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