Das sagte die Ministerin nach Verlassen der Veranstaltung gegenüber der APA.Das Haushaltsrecht des Bundes muss demnach – wie von den Ländern gefordert – nicht von den Ländern übernommen werden, dafür verpflichten sich diese, für eine transparente und vergleichbare Haushaltsführung zu sorgen. Ebenfalls vom Tisch ist laut Finanzministerin die Solidarhaftung der Länder untereinander, sollte ein Land die in der Schuldenbremse festgeschriebenen Vorgaben nicht einhalten. Es gelte das Verursacherprinzip, erklärte die Ministerin. Auch in der Frage der Ausnahmeregelungen für Wirtschaftskrisen und Naturkatastrophen habe es eine Einigung gegeben, so Fekter.
Weitere Gespräche zum Finanzausgleich
Die Frage des Finanzausgleiches sei noch Gegenstand weiterer Verhandlungen, sagte die Ministerin, die bereits am Weg zum Euro-Finanzministertreffen in Brüssel war. Die Länder haben ja gefordert, dass dieser analog zum Stabilitätspakt bis 2017 verlängert wird. Fekter zeigte sich aber auch in diesem Punkt optimistisch, dass eine Einigung gefunden werden könne.Fekter sagte, sie habe sich mit den Ländern darauf geeinigt, dass diese das strukturelle Defizit – wie auch im ursprünglichen Entwurf zur Bremse geplant – bis 2017 auf Null herunterfahren, also ausgeglichen bilanzieren. Die Maastricht-Kriterien sollen in der Verfassung verankert werden, auch dazu hätten die Länder-Vertreter ihr OK gegeben. Auch der Stabilitätspakt soll (wie geplant) in der Verfassung verankert werden, so die Ministerin.
Fekter zeigte sich angesichts der Grundsatz-Einigung mit den Ländern auch zuversichtlich, aufgrund der Verständigung mit den Ländern auch eine Einigung mit einer der Oppositionsparteien für eine Zwei-Drittel-Mehrheit finden zu können.
Die Tagung der Landesfinanzreferenten war auch am Nachmittag noch im Gange. Zu deren Abschluss ist eine Pressekonferenz geplant, der Zeitpunkt war nach wie vor offen.
(APA)
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