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Schreckschusspistolen: Trotz laufender Vorfälle kein Thema bei Waffendebatte

Dass es sich hierbei um eine Schreckschusspistole handelt, ist auf dem ersten Blick nicht ersichtlich.
Dass es sich hierbei um eine Schreckschusspistole handelt, ist auf dem ersten Blick nicht ersichtlich. ©APA
Nach dem Spiel Türkei-Kroatien wurde in Lustenau von einem Zuschauer eine Schreckschusspistole abgefeuert - kein Einzelfall. Dennoch sind sie kein Teil der aktuellen Debatte.

Am Sonntag kam es auf dem Blauen Platz bei der Übertragung des EM-Spiels zwischen der Türkei und Kroatien nicht nur zu Provokationen und dem Abbrennen von bengalischem Feuer. Nach dem Spiel wurde auf einem nahen Parkplatz eine Schreckschusswaffe abgefeuert, der Verdächtige konnte von der Polizei angehalten werden.

Freudenschüsse und Bedrohungen

Immer wieder kommt es zu Vorfällen mit Schreckschusswaffen. Erst vor wenigen Wochen wurde im Rahmen eines Hochzeitskonvois mit einer Schreckschusswaffe in die Luft geschossen, ebenfalls in Lustenau. Gegen den Schützen wurde ein Waffenverbot ausgesprochen. Beinahe deckungsgleich war ein Vorfall ebenfalls Ende Mai in Lindau. Im Jänner eskalierte eine Auseinandersetzung in Feldkirch, wobei eine junge Frau mit einer Schreckschusswaffe bedroht und eine 44-jährige Frau durch Schläge verletzt wurde. Der 22-jährige Täter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Im September wurden bei einem Streit nahe des Bahnhofs Dornbirn von einem 15-Jährigen mehrere Schüsse mit einer Schreckschusspistole abgegeben, im Mai 2015 eine Person durch einen Schuss ins Gesicht verletzt.

Optisch kein Unterschied zu Faustfeuerwaffe

Optisch sind die kaum von echten Schusswaffen zu unterscheiden, was auch die Polizei vor Herausforderungen stellen kann. Schließlich muss die bei einem Einsatz davon ausgehen, dass es auch eine echte Schusswaffe sein könnte. In Österreich sind Anscheinswaffen wie Schreckschusspistolen dennoch frei ab 18 Jahren erhältlich und dürfen auch mit sich geführt werden. Ein Waffenverbot gilt zwar auch für Schreckschusspistolen, abseits davon gibt es jedoch keinerlei Auflagen.

Österreichs Gesetz liberaler als Nachbarn

Eine Schreckschusspistole mit dem entsprechenden kleinen Waffenschein.
Eine Schreckschusspistole mit dem entsprechenden kleinen Waffenschein. ©Eine Schreckschusspistole mit dem entsprechenden kleinen Waffenschein. – DPA

In unseren Nachbarländern werden Schreckschusspistolen daher anders geregelt. Wer in Deutschland eine Schreckschusswaffe außerhalb seiner Wohnung oder Grundstückes führen will, braucht den kleinen Waffenschein. In der Schweiz gilt sie immerhin als meldepflichtige Waffe, dem kantonalen Waffenbüro ist eine Kopie des Kaufvertrages mit Namen der Vertragspartner und Daten zur Waffe zu überreichen.

Schweiz geht nach Staatsbürgerschaft

Das Schweizer Waffengesetz ist bei Personen fremder Staatsangehörigkeit außerdem weit weniger liberal als gegenüber Schweizer Staatsbürgern. Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung müssen vorweisen, dass sie in ihrer Heimat zum Erwerb der entsprechenden Waffe berechtigt sind. Staatsangehörigen von Algerien, Sri Lanka, der Türkei und mehreren Balkanstaaten dürfen Waffen weder erwerben noch besitzen.

Registrierungspflicht für Schreckschuss im Raum

Erst am Wochenende wurde in Lustenau eine Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit abgefeuert. - VOL.AT/Rauch
Erst am Wochenende wurde in Lustenau eine Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit abgefeuert. - VOL.AT/Rauch ©Erst am Wochenende wurde in Lustenau eine Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit abgefeuert. – VOL.AT/Rauch

Nach den Terroranschlägen in Frankreich diskutiert man in Europa auf eine Verschärfung des Waffenrechts. Dabei steht auch eine Registrierungspflicht für Schreckschusswaffen im Raum. Auch bei der Polizei gibt es unter vier Augen sowohl Befürworter für ein strengeres Waffenrecht wie auch Kritiker. Vonseiten des Innenministeriums will man sich zu einem möglichen Änderungsbedarf des österreichischen Waffenrechts nicht offiziell äußern.

Grüne und SPÖ für restriktives Waffengesetz

Auch auf Landesebene konzentriert man sich seit der Tat von Nenzing vor allem auf tatsächliche Feuerwaffen. Sowohl die Grünen als auch die SPÖ sind für einen restriktiveren Zugang zu Feuerwaffen. Außer aus beruflichen Gründen oder zu Sportzwecken brauche niemand eine Schusswaffe in den eigenen vier Wänden. Und auch Sportwaffen sollten für Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli bei der Sportstätte und nicht im Eigenheim verwahrt werden. SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch verweist auf das liberale Waffenrecht der USA und dessen Auswirkungen. “Solche Wildwüchse brauchen wir nicht.”

Mehr Kontrollrechte für Polizei gefordert

Das Land will mehr Kontrollrechte für die Polizei - ist aber nicht zuständig. - VOL.AT/Steurer
Das Land will mehr Kontrollrechte für die Polizei - ist aber nicht zuständig. - VOL.AT/Steurer ©Das Land will mehr Kontrollrechte für die Polizei – ist aber nicht zuständig. – VOL.AT/Steurer

Einig ist man sich in der Landespolitik, dass die Polizei bei der Durchsetzung des Waffenrechts mehr Befugnisse benötigt – vor allem beim Waffenverbot. Derzeit habe man kaum Möglichkeiten zu kontrollieren, ob man sich überhaupt an ein verhängtes Waffenverbot hält. Doch auch sonst müsse nachgebessert werden. “Bei jeder Waffe gilt, Missbrauch muss entsprechend gefahndet und bestraft werden”, betont FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer.

Schweizer Gesetz kein Vorbild für Vorarlberg

Ein solches Gesetz müsse jedoch für alle gleich gelten, betonen vor allem SPÖ und FPÖ – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) sieht “Spielereien mit Waffen” ebenfalls nicht mit Freude. Man werde im Zuge der aktuellen Diskussion zu prüfen haben, wie man solche Aktionen besser unterbinden kann. Die letzte Entscheidung in dem Thema liegt aber in Wien.

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