AA

Schelling erteilt Maschinensteuer Absage

"Keine neuen Steuern, solange ich Finanzminister bin"
"Keine neuen Steuern, solange ich Finanzminister bin"
Ein klares Nein zur Maschinensteuer-Forderung der SPÖ hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Dienstag vor dem Ministerrat deponiert. "Es gibt keine neuen Steuern, solange ich Finanzminister bin", richtete er dem Koalitionspartner aus.
Wallner gegen Maschinensteuer
Mitterlehner widerspricht Kern
Auch Wirtschaftsbund dagegen

Es gehe um den Standort, man müsse “investieren, nicht provozieren”, sagte er in Richtung Bundeskanzler und SPÖ-Chef Christian Kern.

Thomas Drozda, SPÖ-Kanzleramtsminister und Koalitions-Koordinator, wollte die jüngsten Aussagen von Kern beim Kärntner Landesparteitag aber gar nicht als Provokation verstanden wissen. Kern habe lediglich zur Sprache gebracht, dass man über neue Konzepte zur Finanzierung des Sozialstaats nachdenken müsse. Eine solche Diskussion, zumal vor der eigenen Partei, anzustoßen, sei “legitim”. Generell aber gebe es eine “gute und fruchtbare Zusammenarbeit”.

Ausbildungpflicht wird beschlossen

Das Regierungsklima sah er nicht getrübt. Immerhin beschließe man heute die Ausbildungspflicht, arbeite also konstruktiv, so Drozda. Dass es bei unterschiedlichen Themen unterschiedliche Ansichten gebe, sei auch nicht überraschend.

Mensch versus Maschine

Auch von anderen SPÖ-Ministern wurde Kerns Ideen als Erneuerung bekannter sozialdemokratischer Forderungen begrüßt. Wenn Firmen immer größere Gewinne aus maschinenbezogener Arbeit machten, stelle sich die Frage, warum diese geringer besteuert sei als die Arbeit von Menschen, meinte etwa Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.

Für Sozialminister Alois Stöger ist dies sogar Teil des Regierungsprogramms. Dort sei sei nämlich die Verbreiterung der Finanzierungsbasis für den Sozialstaat als Ziel festgelegt, sagte er.

Die Pflichtschule ist nicht genug

Der Ministerrat hat am Dienstag die schon länger angekündigte “Ausbildungspflicht” für junge Menschen bis 18 in Richtung Parlament geschickt. Das Ziel: Ab 2017/2018 soll es keinen Jugendlichen mehr geben, der nach Abschluss der Schulpflicht keine weiterführende Ausbildung absolviert. Damit soll ein “schlechter Start ins Berufsleben” vermieden werden, so das Sozialministerium in einer Information.

Im ersten Jahr wird die Ausbildungspflicht für rund 5.000 Jugendliche gelten, schätzt das Ressort von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) – jene also, deren Pflichtschulzeit mit dem Schuljahr 2016/17 endet. Wer dann keine weiterführende Schule besucht, eine Lehre beginnt oder anderweitige Qualifizierungsmaßnahmen wahrnimmt, wird ein Fall für das neue Gesetz.

Eltern stehen in der Pflicht

In die Pflicht genommen werden zuvorderst die Erziehungsberechtigten, die melden müssen, wenn ihre Kinder keine Ausbildung machen. Als Ansprechpartner dafür dienen bereits bestehende Koordinierungsstellen, die dafür aufgestockt werden. Auch Schulen, Arbeitsmarktservice, Sozialministeriumservice, Lehrlingsstellen etc. sollen regelmäßig Meldung erstatten. Wenn der betreffende Jugendliche vier Monate danach keine Ausbildung begonnen hat, gilt das als “Bildungsabbruch”, und er wird von der Koordinierungsstelle kontaktiert.

Ziel ist es, die Jugendlichen so weit zu coachen, dass sie weitere Bildungsschritte setzen. Die Palette der Möglichkeiten ist dabei breit. Lehre – auch außerbetrieblich -, Schulbesuch oder Privatunterricht, AMS-Kurse oder weitere in einem speziellen “Perspektiven- oder Betreuungsplan” festgelegte Maßnahmen gelten als Pflichterfüllung. Wer vor 18 einen Beruf erlernt hat, ist damit aus der Pflicht entlassen – denn das Ziel, dass jeder eine Qualifikation über den Pflichtschulabschluss hinaus hat, sei damit erreicht.

Verwaltungsstrafen bei Nichteinhaltung

In letzter Konsequenz sind auch – analog zum Schulpflichtgesetz – Verwaltungsstrafen der Erziehungsberechtigten vorgesehen. Sie bewegen sich zwischen 100 und 500 Euro, im Wiederholungsfall von 200 bis 1.000 Euro. Allerdings sei Bestrafen nicht vorrangig, betont das Sozialministerium. Die Strafbestimmungen werden auch erst im Jahr 2018 wirksam.

Waren behinderte Jugendliche im Begutachtungsentwurf noch ausgenommen von der Ausbildungspflicht, gilt sie nun auch für diese Gruppe. Nicht darunter fallen dagegen junge Asylwerber. Ausnahmen gibt es auch, wenn z.B. Jugendliche Kinderbetreuungsgeld beziehen, ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. Präsenz-Zivildienst leisten, erkrankt sind oder sonstige “berücksichtigungswürdige Gründe” vorliegen.

Die Kosten beziffert das Sozialministerium mit 57 Millionen Euro pro Jahr im “Vollausbau”. Die höheren Ausgaben würden sich mittel- und langfristig aber jedenfalls rentieren, wird versichert, erhofft man sich doch, künftig beim Arbeitslosengeld und anderen Sozialleistungen sparen zu können.

Das Gesetz braucht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, da es eine Verfassungsbestimmung enthält. Somit sind die Stimmen entweder von Grünen oder FPÖ nötig.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Schelling erteilt Maschinensteuer Absage