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Rechtsexpertin gibt Verhetzungs-Anzeige gegen Mölzer kaum Chancen

Der bekannte Auto Michael Köhlmeier (l.) zeigte Andreas Mölzer an
Der bekannte Auto Michael Köhlmeier (l.) zeigte Andreas Mölzer an ©APA
Zur Verhetzungs-Anzeige gegen den FPÖ-EU-Abgeordneten Andreas Mölzer meldete sich nun Strafrechts-Expertin Katharina Beclin von der Universität Wien zu Wort - und gibt dieser kaum Chancen. Sie verwies dabei auf eine 2011 beschlossene Entschärfung des Gesetzes.
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Im Ö1-Morgenjournal am Samstag verwies Beclin darauf, dass der Verhetzungs-Paragraf im Strafgesetzbuch 2011 vom Nationalrat entschärft wurde. Laut einer vom “profil” veröffentlichten Umfrage käme die FPÖ derzeit bei der EU-Wahl auf 18 Prozent.

“Negerkonglomerat” – Verhetzungs-Anzeige

Mölzer hatte bei einer Diskussionsveranstaltung mit Parteifreunden am 18. Februar gemeint, die EU könnte zu einem “Negerkonglomerat” werden, in dem “totales Chaos” herrsche.

Der Autor Michael Köhlmeier zeigte Mölzer daraufhin wegen “Verhetzung” an, weil die Aussage geeignet sei, schwarze Menschen öffentlich verächtlich zu machen.

150 Zeugen für Tatbestand vonnöten

Beclin verweist allerdings darauf, dass seit der 2012 in Kraft getretenen Entschärfung zumindest 150 Zeugen (eine “breite Öffentlichkeit”) nötig wären, damit eine Aussage als Verhetzung gewertet werden kann.

Bis dahin wäre eine hetzerische Aussage auch strafbar gewesen, wenn sie nur “öffentlich” (also vor zehn Zeugen) erfolgt. Eine Anklage gegen Mölzer sei allein deshalb schon unwahrscheinlich.

FPÖ verliert Wähler

Laut einer vom “profil” veröffentlichten Online-Umfrage des Instituts Unique research unter 500 Personen wollen derzeit nur 18 Prozent der Österreicher bei der EU-Wahl für die FPÖ stimmen.

Die ÖVP liegt demnach mit 26 Prozent auf Platz eins vor der SPÖ mit 24 Prozent. Die NEOS liegen mit 14 Prozent vor den Grünen (13 Prozent) am vierten Platz in der Wählergunst. Die FPÖ hat gegenüber der letzten Umfrage im März zwei Prozentpunkte verloren, die Schwankungsbreiten werden in der Vorabmeldung des profil aber nicht ausgewiesen.

(apa/red)

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