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Razzia in Vorarlberg: Pokerbetreiber Zanoni im Clinch mit Finanzpolizei

Pokerbetreiber Zanoni hofft auf ein Ass im Ärmel.
Pokerbetreiber Zanoni hofft auf ein Ass im Ärmel. ©BilderBox/Symbolbild
Bregenz - Am Donnerstag vor drei Wochen sei die Finanzpolizei in Zanonis Concord Card Casino (CCC) in Bregenz aufmarschiert, um nach illegalen Spielautomaten zu suchen. Für den Betreiber eine reine "Willküraktion". Der Pokerbetreiber habe seine Anwälte bereits in Stellung gebracht.

Die Liberalisierung des Glücksspielmarktes, die Österreich infolge eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2010 auf den Weg bringen muss, verläuft äußerst holprig.Zwar müssen nun die Konzessionen europaweit ausgeschrieben werden, die Vergabe sorgt aber für heftige Kritik. Rivalen der bisherigen Monopolistin Casinos Austria, aber auch zahlreiche Rechtsexperten orten EU-Rechtswidrigkeit; zu sehr seien die Bedingungen auf die Casinos zugeschnitten. Die bereits erteilte Lotterielizenz und auch die laufende Ausschreibung für den Betrieb von Spielbanken beschäftigt bereits den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Nun will auch Pokerbetreiber Peter Zanoni das Höchstgericht anrufen. Für ihn ist nämlich klar: Poker ist kein Glücksspiel. Die Finanz, mit der er seit geraumer Zeit im Clinch liegt, sieht das ganz anders.

Glücksspiel-Razzia in Bregenz

Am Donnerstag vor drei Wochen sei die Finanzpolizei in Zanonis Concord Card Casino in Bregenz aufmarschiert, um nach illegalen Spielautomaten zu suchen, erzählt der Pokerbetreiber. Die vorhandenen Geräte seien aber seit langem abgeschaltet gewesen, also seien die Beamten wieder abgezogen. Drei Stunden später seien sie wiedergekommen, hätten die Personalien von rund 100 Gästen aufgenommen und Pokertische beschlagnahmt.

Für Zanoni eine reine “Willküraktion”. Denn laut dem neuen Glücksspielgesetz (GSpG) gelte für bestehende Pokersalons, die vor dem 15.3.2010 eine Gewerbeberechtigung hatten, eine Übergangsfrist bis zur Vergabe der neuen Pokerlizenz, jedenfalls aber bis zum 31.12.2012.

Treffen im Finanzministerium

Am Freitag nach der Razzia in Vorarlberg habe zufällig eine Glücksspiel-Besprechung im Finanzministerium stattgefunden, bei der Zanoni mit dem Chef der Finanzpolizei, Wilfried Lehner, zusammengetroffen sei. “Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich zweimal rechtskräftig vom Vorwurf des illegalen Glücksspiels (§168 Strafgesetzbuch) freigesprochen wurde.” Lehner habe diese Entscheide als Fehlurteile bezeichnet, von einem “niederen Gericht” gesprochen. Einmal war das Bezirksgericht Wien Innere Stadt am Wort, einmal das Bezirksgericht Salzburg.

Akt nicht rechtmäßig übermittelt

Dabei, empört sich Zanoni, habe ein strafrechtliches Urteil “Bindungswirkung für die gesamte Verwaltung”, also auch die Finanzpolizei. Deren Akt über die vorläufige Beschlagnahme der Pokertische in Vorarlberg müsste “sofort am nächsten Werktag” an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden, damit diese über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme entscheiden könne. Das sei aber bis heute nicht geschehen, so Zanoni.

Automatenbetreiber drohen Finanzpolizisten

In der Vorwoche hat der Pokerbetreiber dann seine Anwälte in Stellung gebracht. Er zeigte Lehner sowie die handelnden Finanzpolizisten wegen Amtsmissbrauchs an. “Es wurden auch Dienstaufsichtsbeschwerden gemacht und eine Eingabe beim UVS (Unabhängigen Verwaltungssenat) Vorarlberg”, sagte Zanoni zur APA. Weiters hat er sich via Rechtsschutzgesuch an das Justizministerium gewandt. Dieses solle nun von der Oberstaatsanwaltschaft überprüfen lassen, ob die Razzia mit rechten Dingen zugegangen sei.

Finanzpolizist Lehner lässt die Anzeige gelassen. “In der Zwischenzeit bin ich’s gewohnt”, meinte er auf APA-Anfrage. Automatenbetreiber hätten ihn und seine Leute schon mit “allen möglichen Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs oder Nötigung” eingedeckt. “Bis jetzt sind aber alle diese Verfahren, bevor etwas weiteres passiert ist, eingestellt worden.”

2.600 Spielautomaten beschlagnahmt

Seit der Novellierung des Glücksspielgesetzes 2010 habe die Finanzpolizei rund 2.600 Spielautomaten beschlagnahmt. Beeinsprucht sei fast jede dieser Amtshandlungen worden. “Wir haben eine ganze Menge von VwGH-Entscheidungen. Praktisch alle sind zu unseren Gunsten ausgegangen.” Lediglich eine Beschlagnahme sei durch den Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden.

Zum konkreten Fall in Vorarlberg dürfe er sich nicht äußern. Prinzipiell haben aber “Gerichtsurteile zu Einzelfällen” für Lehner keine Bindungswirkung. Für den Finanzpolizisten steht ohnehin außer Frage, dass es sich bei Poker um ein Glücksspiel handelt – und zwar schon seit einem VwGH-Entscheid aus dem Jahre 2005. “Es gibt auch ein Judikat, in dem der VwGH die Beschlagnahme von Pokertischen anerkannt hat”, so Lehner. “Insofern sehen wir das gelassen.”

Was passiert aber, wenn bis zum Ende der Übergangsfrist im Dezember 2012 keine Pokerkonzession vergeben sein wird? “Natürlich ist das eine Rechtsfrage, die zu klären sein wird”, räumte der Finanzpolizist ein. “Wir können nichts anderes tun als das Gesetz zu vollziehen – konzessionsloses Anbieten ist strafbar.”

Neue Poker-Lizenzen

Tatsächlich ist noch immer nicht klar, wie die neue Pokerlizenz beschaffen sein wird; der entsprechende Gesetzestext ist nicht eindeutig formuliert. Zanoni hat laut Eigenangaben beim für Glücksspiel zuständigen Finanzstaatssekretär Andreas Schieder in Erfahrung gebracht, dass es nur eine Lizenz für einen einzigen Standort geben werde. “Für einen Standort kann ich mich nicht bewerben”, bekräftigte Zanoni. Dann müsste er neun Pokersalons zusperren, viele seiner österreichweit 500 Mitarbeiter würden wohl ihren Job verlieren. Zanoni ist seit 19 Jahren im Geschäft, am 7. Oktober 1993 eröffnete er seinen ersten Standort in Wien. Kürzlich machte er ein neues Concord Card Casino (CCC) in der Wiener Lugner City auf, nachdem er zuvor einen Standort im Prater zugesperrt hatte.

Jetzt sieht er sich in seiner Existenz bedroht. “Meine wohlerworbenen Rechte sind anerkannt. Sollten diese aberkannt werden, muss der Gesetzgeber das tun – aber unter Einhaltung vernünftiger Übergangsfristen.” Eineinhalb Jahre seien viel zu kurz. Sobald die Ausschreibungsbedingungen für die Pokerlizenz vorliegt, will er daher den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Beschlagnahmungen mit Nachspiel

Für die Höchstrichter wäre das nicht das erste Mal, dass sie sich mit der Vergabe der Glücksspielkonzessionen auseinandersetzen müssen. Anträge haben etwa der Online-Sportwettenabieter bet-at-home oder der niederösterreichische Automatenkonzern Novomatic eingebracht. Auch die Beschlagnahme von Glücksspielautomaten hat seit kurzem ein Nachspiel beim VfGH. APA

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