Prinzipiell sprechen sich die Vorarlberger Grünen für eine Nachnutzung des ehemaligen Hörbranzer Zollamtes mit Tankmöglichkeit und Raststätte aus. “Schlichtweg wahnwitzig” sind aus Sicht der Grünen jedoch so manche Planungsinhalte der vorliegenden Projektvariante. Völlig unnötige Flächen würden so verbraucht und hohe Belastungen verursacht, erläutert Bernd Bösch, Verkehrssprecher der Landes-Grünen, am Donnerstag im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Hörbranzer Bürgerinitiative.
Eine Neuplanung erfordere etwa die Reihe von Schleifen, die den Autofahrer einreiseseitig einen Kilometer und ausreiseseitig zwei Kilometer zusätzliche Strecke fahren lässt. “Das bedeutet für die Umwelt eine Belastung, weil zusätzlich Frei- und Grünflächen verbaut werden müssen und für die AnwohnerInnen, weil sich durch diese Verkehrsführung die Schadstoff- und vor allem auch die Feinstaubbelastung deutlich erhöhen wird”, so Bösch.
“Wenige Änderungen, sinnvolleres Projekt”
Der Vorschlag des Grünen: Die Nutzung der bestehenden versiegelten Flächen, ein kleineres Tankstellenformat und dafür zwei Tankstellen auf beiden Seiten der Autobahn vor. Darüber hinaus sei eine Fußgänger-Querverbindung, die die Fahrtrichtung Deutschland mit der Raststätte verbindet, Tempo 80 vom Auf- und Abfahrtsbereich Lindau bis zur Abfahrt Lochau, eine wesentliche Verbesserung des Schallschutzes sowie eine Neutrassierung des Radweges vorstellbar. Wenige Änderungen, die das Projekt wesentlich sinnvoller machen würde, so Bösch abschließend.
Schlüssel in Fläche des deutschen Zollamtes
Einen Schlüssel zur Umplanung sieht Ulrike Huchler von der Bürgerinitiative Hörbranz in der Fläche des deutschen Zollamtes: “Es ist für mich absolut unverständlich, warum niemals ernsthafte Gespräche mit den deutschen Behörden darüber geführt wurden”. In Anbetracht der Größe des Areals müsse es möglich sein, an anderer Stelle eine Ersatzfläche zu finden, so Huchler, die auch Kritik daran übt, dass die Bevölkerung in die Entscheidung “nicht wirklich miteinbezogen” wurde.
Warten auf Entscheid des Verfassungsgerichts
Zu akzeptieren sei, dass der rechtliche Rahmen für die Raststätte weitgehend vorhanden ist. Sinnvoller mache das das Projekt in seiner vorliegenden Variante jedoch keineswegs, meint Bösch. Die Hoffnung der Grünen ruht damit wohl auf der Entscheidung des Verfassungsgerichts, der eine im vergangenen Dezember auf Initiative der Hörbranzer Bürgerinitiative von Landesvolksanwältin Gabriele Strele eingebrachte Beschwerde gegen das Projekt prüft. Sie ortete “verfahrensrechtliche Ungereimtheiten” und meint damit eine mangelnde wie rechtswidrige Durchführung des Strategischen Umweltverträglichkeitsverfahrens (SUP), fehlende Objektivität, eine unzureichende Alternativenprüfung und Mängel bei der Kundmachung. Bis die Stellungnahme des Verfassungsgerichts vorliege, sollten auch alle weiteren Verfahrenschritte unterlassen werden, so die Grünen.
(red)
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