Er räumte ein, dass dies für ihn “kein einfacher Tag” sei. Von dem Strafverfahren erhoffe er sich eine Klärung der Vorwürfe: “Das muss jetzt entschieden werden.” Nach dem Verfahren wolle er sich dann “mit großer Freude” wieder jener Themen annehmen, die ihm “immer am Herzen gelegen haben”.
Wegen Vorteilsgewährung angeklagt
Mit Wulff muss erstmals in Deutschland ein ehemaliger Bundespräsident auf der Anklagebank Platz nehmen. Ihm wird Vorteilsannahme zur Last gelegt. Mit ihm ist der Filmmanager David Groenewold wegen Vorteilsgewährung angeklagt. Groenewold hat laut Anklage rund 700 Euro Kosten übernommen für Hotel, Kinderbetreuung und einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff im Jahr 2008. Der damalige niedersächsische Ministerpräsident soll sich im Gegenzug beim Siemens-Konzern für die finanzielle Unterstützung eines Filmprojekts von Groenewold eingesetzt haben.
Angebot der Staatsanwaltschaft ausgeschlagen
Nur einen Tag nach Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft war der inzwischen 54 Jahre alte Wulff am 17. Februar 2012 als Staatsoberhaupt zurückgetreten.
Wulff nahm beim Prozessauftakt gemeinsam mit seinen Anwälten den Haupteingang des Landgerichts. Er hat wie Groenewold das Angebot der Staatsanwaltschaft ausgeschlagen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Angeklagten streben einen Freispruch an.
Unwahre Aussagen
Die Anklage lautete ursprünglich auf Bestechung und Bestechlichkeit, die 2. Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Frank Rosenow aber ließ zur Hauptverhandlung nur den geringeren Vorwurf der Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme zu. Groenewold muss sich außerdem verantworten, weil er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft an Eides statt unwahre Aussagen gemacht hat über die Kosten des Oktoberfestbesuches. Das Gericht hat bis in den April 2014 über 20 Verhandlungstage angesetzt und will bis zu 45 Zeugen hören – darunter auch Bettina Wulff, die sich inzwischen von ihrem Mann getrennt hat.
(APA)
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