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Prozess wegen Mordversuchs: Nachbar beinahe zu Tode geprügelt

29-Jähriger soll in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.
29-Jähriger soll in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. ©VOL.AT/Hofmeister
Am Landesgericht Feldkirch steht heute ein 29-jährige Deutscher vor dem Schwurgericht, der im August vergangenen Jahres seinen Nachbarn in Götzis nachts attackierte und schwer verletzte.
Mordversuch mit Luftbefeuchter

Zu Beginn des Prozesses wird der Angreifer persönlich einvernommen. Er wird wegen seiner Schuldunfähigkeit nicht als Angeklagter, sondern als Betroffener bezeichnet. Der junge Mann kann sich nicht an den Vorfall erinnern, er kann sich nicht vorstellen, dass er so aggressiv ist und jemand völlig Unschuldigen grundlos angreift. 2011 hat der psychisch Kranke in Deutschland bereits in ganz ähnlicher Weise jemanden bedroht und dafür zweieinhalb Jahre Haft bekommen. Aus der Haft wurde er 2013 bedingt entlassen. „Warum sollte ich dann den selben Fehler nochmals machen, ich wusste ja, dass ich noch Bewährung hatte“, kann der Deutsche die Vorwürfe immer noch nicht so recht glauben.

Opfer am Wort

Der schwerverletzte Götzner wird als Zeuge einvernommen. Der Mechaniker schloss in jener Nacht mit seinem Leben ab. „Als ich im Krankenhaus aufwachte, war ich überrascht. „Ich dachte nur, der Himmel kanns nicht sein, denn dort ist es bestimmt nicht so laut“, erinnert sich jener Mann, der lebensgefährlich verletzt wurde. Über die Ansprüche kann im Einweisungsverfahren nicht abgesprochen werden, die Geltendmachung von Schmerzengeld muss somit auf alle Fälle warten. Ob und wann der Verletzte Geld zugesprochen bekommt, ist fraglich.

Haller: Mann zu Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig

Gerichtspsychiater Reinhard Haller führte aus, dass der Deutsche sei Jahren an einer Persönlichkeitsstörung leide und einen Verfolgungswahn aufweise. Zum Tatzeitpunkt sei er definitiv nicht zurechnungsfähig gewesen, die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher seien erfüllt. Haller verwies außerdem auf die gegebene Wiederholungsgefahr, es sei dies ja auch nicht die erste Tat gewesen. Dass der 44-Jährige zum Opfer geworden sei, könne man nicht begründen. Ein Tatmotiv habe der 29-Jährige nicht gehabt.

Mit Luftbefeuchter auf Opfer eingeschlagen

Der 29-Jährige brach in der Nacht auf den 8. August in das Haus seines Nachbarn in Götzis ein. Er marschierte ins Schlafzimmer des damals 43-Jährigen, wo er den schlaftrunkenen Mann bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll. Anschließend schlug er mit einem Luftbefeuchter auf sein Opfer ein. Der Mann erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, mehrere Knochenbrüche im Gesicht sowie Rissquetschwunden. Die Polizei konnte den Deutschen wenig später festnehmen. Dieser wirkte sehr verwirrt und ratlos und hatte auch damals keine Erinnerung an die Geschehnisse zuvor.

(APA/Red./Christiane Eckert)

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