“Es handelt sich um eine Verleumdung”, sagte Dieter Sperger gestern bei seiner Einvernahme als Beklagter. Zu Unrecht werfe ihm sein ehemaliger Lustenauer Freund in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch vor, 43.000 Euro veruntreut zu haben. Noch weit massivere Vorwürfe wird am 3. Februar Staatsanwalt Markus Fußenegger gegen Sperger erheben. Dann ist am Landesgericht der Strafprozess gegen den ehemaligen Präsidenten des früheren Fußball-Zweitligisten FC Lustenau angestetz. Der öffentliche Ankläger legt dem 52-jährigen Lustenauer zur Last, er habe als Vermögensverwalter 1,8 Millionen Dollar veruntreut.
Der Vermögensberater soll zum einen vier Kunden um 1,3 Millionen Dollar geschädigt haben. Er soll ihnen Einkünfte und Gewinne aus Veranlagungen nicht ausbezahlt haben. Zum anderen soll der Angeklagte sein eigenes Vermögensverwaltungsunternehmen in St. Margrethen in der Schweiz um 550.000 Dollar geschädigt haben.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen der Verbrechen der Untreue und der Veruntreuung erhoben. Der Strafrahmen dafür beträgt ein bis zehn Jahre Gefängnis. Der vom ehemaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer verteidigte Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Sperger befindet sich seit einem Jahr in Untersuchungshaft.
Der U-Häftling wurde gestern zur Zivilverhandlung vorgeführt. Einer seiner ehemaligen Kunden fordert in dem Zivilprozess von ihm die Rückzahlung von 43.000 Euro. Diesen Betrag habe der beklagte Finanzberater von liechtensteinischen Bankkonten des Klägers behoben und eingesteckt, wird in der Klage behauptet. Dafür habe Sperger auf der Vollmacht für die Behebung die Unterschrift des Klägers gefälscht.
Sperger hingegen sagt, er habe dem klagenden Ex-Kunden die 43.000 Euro in bar übergeben. Der Kläger habe die Vollmacht unterschrieben.
Schriftgutachten
Zivilrichter Gerhard Winkler hat gestern beschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Ein Schriftgutachten soll klären, ob die Unterschrift des Klägers auf der Vollmacht echt oder gefälscht ist.
119.500 Euro hat der Lustenauer Handwerker veranlagt. Ebenso unstrittig ist, dass der Anleger das viele Geld dem Vermögensverwalter in dessen Firmenbüro in St. Margrethen in bar und ohne Quittung übergeben hat. Warum das so gemacht wurde, wollte der Richter wissen. Weil man sich als Freunde vertraut habe, sagten Kläger und Beklagter.
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