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"Pokerkönig" kämpft weiter gegen Vorarlberger Steuern

Der "Pokerkönig" klagt weiter.
Der "Pokerkönig" klagt weiter. ©VN/Sohm; APA/AFP/LIONEL BONAVENTURE
"Pokerkönig" Peter Zanoni, Betreiber von elf Concord Card Casinos (CCC) in Österreich, kämpft weiter gegen die umstrittene Kriegsopferabgabe in Vorarlberg. Er soll Steuern im mehrstelligen Millionenbereich nachzahlen, sieht das aber nicht ein. Nach seiner Niederlage 2017 beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist er vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gezogen. Auch auf EU-Ebene wurde er vorstellig.

Zanoni betreibt unter anderem in Bregenz ein Pokercasino, für das in den vergangenen Jahren Kriegsopferabgabe sowie Vergnügungssteuer in Millionenhöhe fällig geworden sind. Er kann und will aber nach wie vor nicht zahlen, spricht von einer verfassungswidrigen “Erdrosselungssteuer”. Ja, er mache jetzt laufend Steuerschulden, aber er glaube an den Rechtsstaat, sagte Zanoni zur APA. Daher hat er auch den VfGH und Gerichte auf EU-Ebene angerufen.

Abgeblitzt

In seinem Vorarlberger Fall war Zanoni Ende 2017 beim VwGH abgeblitzt, das Höchstgericht hatte seine Revision gegen die Nachforderung der Kriegsopferabgabe abgeschmettert. Für rechtens hatte der VwGH die Vorarlberger Steuer bereits 2012 erklärt. Nach derzeitiger Rechtslage sind jetzt bei jedem Spieleinsatz zehn Prozent fällig. “Das ist das Fünffache unserer Einnahmen, das können wir nicht zahlen”, so Zanoni. Noch einmal zehn Prozent müsste Zanoni an Vergnügungssteuer zahlen, auch da sagt er: njet. “Das Groteske ist, dass uns auch die Glücksspielabgabe vorgeschrieben wird, wieder gemessen an den Einsätzen der Spieler. Das macht etwa das Siebenfache der Einnahmen aus.”

Vorarlberger Kuriosum

Zanoni berechnet die Steuern jetzt nach seinem eigenen Ermessen. In Vorarlberg zahle er 20 Prozent vom Bruttoumsatz, davon die Hälfte Kriegsopferabgabe und die Hälfte Vergnügungssteuer. “Für uns gibt es keine einzige Abgabe, die unter unseren Einnahmen liegt.” Die Kriegsopferabgabe sei ein Vorarlberger Kuriosum. In anderen Bundesländern, etwa Salzburg oder Oberösterreich, falle auch eine Vergnügungssteuer an, allerdings in viel geringerem Ausmaß.

Wegen der Millionenforderungen aus Vorarlberg war Zanonis Firma CBA Spielapparate- und Restaurationsbetriebs GmbH schon Anfang 2016 in Konkurs gegangen. Nach längerem juristischen Hin und Her wurde am 24. Jänner 2018 die Schließung des Unternehmens angeordnet, und zwar per 1. Februar 2018, wie aus dem der APA vorliegenden Insolvenzbericht hervorgeht. Zanoni: “Die CBA hat den Betrieb geschlossen. Wir haben keine weitere Verpachtung durchgeführt und das Anlagevermögen gekauft.”

Poker ab 2020 nurmehr bei Casinos Austria

Die CBA ist aber nur eine von mehreren Firmen Zanonis. Die Spielstätte in Bregenz wird jetzt von einer anderen zu ihm gehörenden Gesellschaft betrieben. Insgesamt gibt es derzeit elf CCC-Casinos in Österreich.

Legal sind diese aber nur mehr bis Ende 2019, denn ab 2020 ist Pokern ausschließlich in Spielbanken erlaubt, also den teilstaatlichen Casinos Austria vorbehalten. Poker gilt erst seit wenigen Jahren als Glücksspiel, früher brauchte es dafür lediglich eine Gewerbeberechtigung. Dank einer Übergangsfrist gilt Zanonis alte Konzession bis Ende 2019. Der Gesetzgeber hatte ursprünglich vor, im Glücksspielgesetz eine eigene Pokerlizenz auszuschreiben, diese Pläne wurden aber wieder fallengelassen.

(APA)

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