“Dem Ergebnis der jetzt dort erfolgenden Prüfung wird mit großer Gelassenheit entgegengesehen”, fügte der Sprecher hinzu. “Die Arbeit wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.”
Zuvor hatte die “Süddeutsche Zeitung” den Bremer Jus-Professor Andreas Fischer-Lescano mit dem Vorwurf zitiert, Guttenbergs Dissertation sei an mehreren Stellen “ein dreistes Plagiat” und “eine Täuschung”. Er habe die Parallelen zu anderen Texten, darunter einem aus der “Neuen Zürcher Zeitung am Sonntag” aus dem Jahr 2003, bei einer Routineprüfung entdeckt. Fischer-Lescano lehrt an der Universität Bremen Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht.
Die Stellen, an denen sich ohne Nachweis wortgleiche Parallelen mit fremden Texten fänden, umfassten nach den vorliegenden Originalquellen insgesamt mehrere Seiten, hieß es in dem Bericht. “Die Textduplikate ziehen sich durch die gesamte Arbeit und durch alle inhaltlichen Teile”, sagte Fischer-Lescano der Zeitung.
Guttenberg hatte seine Doktorarbeit 2006 an der juristischen Fakultät in Bayreuth abgegeben. Ein Jahr später war er dann mit der Bestnote summa cum laude zum Dr. jur. promoviert worden. 2009 wurde die Arbeit in einem Fachverlag unter dem Titel “Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU” veröffentlicht.
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