Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro oder die überwiegend ihr Geschäft in bar oder Bankomatkarte abwickeln, müssen sich 2016 eine Registrierkasse zulegen. Beim Verlassen des Geschäftes können aber auch die Kunden vom Finanzamt kontrolliert werden. Sie müssen den Beleg nämlich behalten und beim Verlassen den Finanzprüfern vorweisen können. Dadurch sollen die Unternehmer angehalten werden, die Belege auch wirklich auszustellen. Es droht auch keine Strafe, wenn man den Beleg nicht hat.
900 Millionen Mehreinnahmen
Vorbild für die österreichische Lösung ist Italien, wo es ähnlich gehandhabt wird. Österreich erwartet durch die Registierkassen 900 Millionen Euro mehr an Steuereinnahmen. Erfahrungen in anderen Ländern würden deutlich höhere Rückflüsse vermuten lassen, so Schelling. Er nannte als Beispiele das Taxigewerbe in Deutschland oder eine Einführung in der kanadischen Provinz Quebec. Auch werde man die erstmalige Anschaffung einer gültigen Registrierkasse mit 200 Euro fördern, die günstigsten Chiplösungen kosten ab 300 Euro aufwärts.
Vorarlberger skeptisch
Die Vorarlberger versprechen sich von der Registrierkassenpflicht weit weniger. Manchen ist die Regelung aus dem Italienurlaub bekannt, zu deren Sinnhaftigkeit ist man geteilter Meinung. Dass man nun auch für kleinste Einkäufe oder einen Kaffeehausbesuch einen Beleg fordern und auch behalten soll, geht manchen zu weit. Hier geht Ihnen die Kontrolle durch die Finanz zu weit.
(APA/Red.)
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