Darum geht es beim Pflege-Regress
Derzeit sieht das System so aus, dass nicht nur der größte Teil des Pflegegelds und der Pension für Pflege im Heim herangezogen wird, sondern auch allfälliges Privatvermögen der Betroffenen. Selbst bei Schenkungen kann noch einige Jahre etwa auf übertragene Wohnungen zugegriffen werden. Die Länder haben dabei unterschiedliche Regelungen. Nunmehr wird ihnen per Verfassungsgesetz dieser Regress untersagt.
Beim Regress geht es im wesentlichen darum, dass bei Pflege in Heimen derzeit nicht nur auf Pension und Pflegegeld zurückgegriffen wird, sondern auch auf Privatbesitz wie Wohnungen oder Häuser. Die jeweiligen Regelungen wurden in den Ländern festgelegt.
(APA)
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