Die Entscheidung ist wahrhaft sensationell, ist bisher in der Kirchengeschichte nämlich nur ein einziger Fall eines Papst-Rücktritts bekannt: Nämlich jener von Coelestin V., der dieses Amt im Jahr 1294 für wenige Monate ausübte.
Lange im inneren Machtzirkel des Vatikans
Doch den stillen Einsiedler und Ordensgründer des Mittelalters, der sich von Anfang an von dem ihm förmlich aufgedrängten Amt überfordert sah, verbindet fast nichts mit dem erfahrenen ehemaligen Kurienkardinal und bekannten Theologen Joseph Ratzinger, der immerhin fast acht Jahre lang auf dem Papstthron gesessen war.
Benedikt setzte Impulse
Benedikt XVI. war bereits vor seiner Wahl als Präfekt der Glaubenskongregation jahrzehntelang intensiv mit dem Geschehen in Kirche und Welt befasst gewesen und kannte die römische Kurie wie seine Westentasche. Zudem leitete er die Kirche als Papst durchaus tatkräftig, unternahm zahlreiche Reisen in die ganze Welt und setzte Impulse. Erst vor wenigen Monaten war es ihm außerdem gelungen – trotz seiner zahlreichen päpstlichen Verpflichtungen -, sein theologisches Opus magnum “Jesus von Nazareth” mit einem dritten Band über Geburt und Kindheit Jesu zu vollenden.
Darf ein Papst zurücktreten?
Angesichts solcher, selbst für eine jüngere Person nicht zu unterschätzender körperlicher und geistiger Leistungen scheint die jetzige Entscheidung fast aus dem Nichts zu kommen, und wird sicher noch heftige innerkirchliche wie mediale Kommentare und Debatten auslösen. Darf das ein Papst überhaupt? Zurücktreten? Selbst wenn er “die Last des Alters” als Begründung anführt?
Johannes Paul II. als abschreckendes Beispiel?
Freilich steht Benedikt XVI. das Gegenbeispiel seines unmittelbaren Amtsvorgängers klar vor Augen. Johannes Paul II. hatte – trotz jahrelanger Parkinson-Krankheit und entsprechender Rücktrittszurufe – auf dem Stuhl Petri ausgeharrt, selbst als er sich nur mit Mühe von Veranstaltung zu Veranstaltung schleppen und bei seinen Ansprachen kaum mehr verständlich machen konnte.
Der polnische Papst sah diesen Weg als besondere Form der Nachfolge Christi an – auch im Leiden und in der Gebrechlichkeit. Auf entsprechende Einwände spielte Benedikt daher auch an, als er in seiner “Rücktrittserklärung” schrieb: “Ich bin mir sehr bewusst, dass dieser Dienst wegen seines geistlichen Wesens nicht nur durch Taten und Worte ausgeübt werden darf, sondern nicht weniger durch Leiden und durch Gebet.”
Wandel in der Kirche angedeutet
Es werden nun vermutlich in den Medien zahlreiche Spekulationen auftauchen über die “wahren Gründe” dieser Entscheidung. Den genauen Hintergrund wird die Öffentlichkeit aber wohl niemals mit Sicherheit in Erfahrung bringen.
Bedeutsamer ist jedoch, was dieser Schritt für die Zukunft des Papstamtes bedeuten könnte. Gegenüber dem Versuch von Johannes Paul II., die Person des Papstes unabhängig von seinem Alter und seinen körperlichen Fähigkeiten in den Mittelpunkt zu stellen, werden wohl nun Alter, Tatkraft und Agilität des Petrusnachfolgers immer mehr in den Vordergrund seiner Beurteilung rücken.
Das entspricht zwar einer innerkirchlichen Entwicklung: Die katholischen Bischöfe müssen bereits seit einigen Jahrzehnten mit 75 Jahren ihren Rücktritt anbieten, und Kardinäle über 80 Jahren sind bei der Papstwahl nicht aktiv wahlberechtigt.
Leistungsdenken in der Kirche?
Mit diesem Schritts Benedikts scheint dieser Zugang nun auch das höchste Amt der katholischen Kirche erreicht zu haben – obwohl die Päpste gleichzeitig oft beklagt haben, dass die heutige Gesellschaft für die “nicht mehr Leistungsfähigen” zunehmend weniger Platz hat. Nimmt dieses Jugendlichkeits- und Leistungsdenken jetzt auch vom Papstamt Besitz, ist zu fragen, ob das wirklich das war, was Benedikt XVI. mit seinem Rücktritt erreichen wollte. (APA)
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