“Wir werden bei jeder dieser Banken eine anlassbezogene Vorortprüfung durchführen um zu überprüfen, ob in diesen genannten Fällen die Organisationspflicht zur Prävention von Geldwäsche eingehalten wurde”, sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik am Montag zur APA. Dabei sei die FMA nur für die Überwachung der Vorbeugungsmaßnahmen zuständig, also um zu überprüfen, ob die Banken die geforderten organisatorische Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche auch eingehalten haben. Ein Verdacht auf Geldwäsche selber sei von der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt bzw. den ordentlichen Gerichten zu verfolgen.
Keine weiteren Probleme
Eine mögliche Folge der Vorortprüfungen wäre, dass die FMA per Bescheid sicherstelle, dass entdeckte Fehler sofort behoben werden und dass die Organisation so aufgestellt wird, dass es zu keinen weiteren Problemen komme. Sollte ein konkreter Verdacht auf Geldwäsche aufgedeckt werden würde die FMA eine “Verdachtsmeldung” weiterleiten.
Verdachtsmeldung weitergeleitet
Bei einem in den Medien genannten Fällen, die sich auf Österreich beziehen, habe die FMA bereits im Jahr 2012 bei einer Vorortprüfung einen Verdacht auf Geldwäsche festgestellt und eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt weitergeleitet, sagte Grubelnik. Details dazu könne er nicht nennen.
Seit 2009 hat die FMA die Kompetenz, die Prävention von Geldwäsche bei den beaufsichtigten Instituten zu überwachen. Eine eigene Abteilung der Finanzaufsicht prüfe diesbezüglich routinemäßig die Banken. Im Jahr 2015 habe es 28 Vorortprüfungen und 30 Company Visits gegeben. Bei Vorortprüfungen werden stichprobenmäßig konkrete Unterlagen analysiert, ob alle Vorschriften eingehalten werden, erläutert der Sprecher. Bei Company Visits werde überprüft, ob es entsprechende Organisationshandbücher und Schulungen für Mitarbeiter sowie ein Softwaresystem, mit dem die Identitäten der Personen geprüft werden können, gebe. (APA)
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