Auf der Anklagebank sitzen eine 60-jährige Anästhesistin und ein 33-jähriger Assistenzarzt, der in der Dermatologie für die Aufnahme der Patientin zuständig war. Obwohl der Assistenzarzt von der Allergie wusste, habe er davon keine Notiz in das sogenannte “Kurvenblatt” gemacht, lautet der Vorwurf. Die Narkoseärztin ordnete dann mangels dieses Hinweises die Verabreichung von “Novalgin” an. Die 80-Jährige erlitt eine schwere allergische Reaktion und starb an Kreislaufversagen.
Die Ärztin habe es verabsäumt, die Patientin vor der Operation noch einmal nach Medikamentenunverträglichkeiten zu fragen, hieß es. Weiters soll sie frühere Kurvenblätter und den “Prämedikationsbogen”, die den Unterlagen ebenfalls beigefügt waren, nicht angesehen haben. Ob heute ein Urteil gesprochen wird, steht noch nicht fest.
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