Das bestätigte Oberrat Karl Kilian von der Bundespolizeidirektion (BPD) Eisenstadt am Freitag der APA. Die Ermittlungen bei Fremden gehören nach einer Verurteilung allerdings zum gewöhnlichen Ablauf, erklärte der Beamte.
“Wir haben den Akt der Frau angefordert, sind aber seit heute nicht mehr zuständig”, sagte Kilian. Eine Überprüfung habe ergeben, dass die Verurteilte bis vor einigen Monaten ihren Hauptwohnsitz in Eisenstadt hatte – daher auch die Zuständigkeit der BPD. “Es hat sich nun aber herausgestellt, dass die Dame ihren Wohnsitz verlegt hat”, erläuterte der Beamte. Der Akt wandere deshalb an die Bezirkshauptmannschaft (BH) Eisenstadt-Umgebung. Dort wisse man noch nichts von dem Fall, hieß es von Bezirkshauptfrau Franziska Auer.
Laut BPD wird der Akt voraussichtlich Mitte bzw. Ende nächster Woche bei der BH einlangen. Sobald das passiert ist, werde man den Fall prüfen. Laut Kilian gilt es nun unter anderem das “Maß der Integration” der Kroatin zu prüfen. Ob die 42-Jährige mit einer Ausweisung zu rechnen habe, könne derzeit nicht beurteilt.
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