Wir haben das Recht, unsere Bürger zu schützen und die Gefahr einer Epidemie zu beseitigen, erklärte Witold Lisicki, Sprecher im Innenministerium, am Mittwoch vor Journalisten.
Das Gesundheitsministerium erstellte bereits eine Liste von Krankheiten, die von der Verordnung betroffen sind. Darunter sind unter anderem Gelbsucht, Pest, die Lungenkrankheit SARS und Tuberkulose. Insgesamt erkrankten nach Auskunft des staatlichen Amtes für Hygiene im vergangenen 40 Ausländer an den in der Liste aufgeführten Erregern.
Ärzte und Ärzteverbände sind empört, vor allem aus humanitären Gründen. Jeder Mensch, der sich auf unserem Staatsgebiet befindet, hat ein Recht auf Heilung, sagte etwa Ireneusz Szczuka vom Institut für Tuberkulose in Warschau. Die Mediziner führen aber auch Hygiene-Argumente gegen die Verordnung an. Kranke Menschen stellen beim Transport ein wesentlich größeres Ansteckungsrisiko dar als im Spital, sagt Konstanty Radziwill, Vorsitzender der Ärztekammer.
Die Regierung verteidigt die neuen Bestimmungen. Es gebe eine EU-Direktive, die eine solche Verordnung vorschreibe, erklärte Jan Wegrzyn, Abteilungsleiter beim Innenministerium, der Zeitung Gazeta Wyborcza. Philip Tod, Sprecher des EU-Gesundheitskommissars Markos Kyprinaou, wies diese Darstellung gegenüber der Gazeta Wyborcza zurück. Es handele sich nur um eine Empfehlung, so Tod.
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