Damit finanzierte der 50-Jährige Ausflüge in den Wiener Prater, wo er gemeinsam mit seiner Ehefrau dem Glücksspiel frönte. Am Ende waren 730.000 Euro futsch. Nun schluchzte sich der Angeklagte durch seine Verhandlung, erzählte dem Gericht, wie er vier Tage und Nächte am Sterbebett seines geliebten Schwiegervaters verbrachte, die fortschreitende Alzheimer-Erkrankung seiner Mutter bis zu ihrem Tod im Frühjahr 2008 mitansehen musste und mit der Behinderung seiner Stieftochter überfordert war.
Am Spieltisch hätten er und seine Frau “Ablenkung, eine andere Welt gesucht”. Als die eigenen finanziellen Reserven aufgebraucht waren, habe er sich hinreißen lassen, auf fremdes Vermögen zurückzugreifen: “Irgendwann war das Geld aus, aber die Sehnsucht nach der Welt, in der es keine Sorgen gibt, vorhanden.”
Als im Februar 2010 eine Kassaprüfung anstand, war dem Personalvertreter klar, dass seine Malversationen auffliegen würden. Er gestand daher dem Vorsitzenden der Hauptgruppe II seine Manipulationen. Als er das Ausmaß des angerichteten Schadens erfuhr, “war ich mehr als heftig überrascht”, erinnerte sich der Angeklagte. Er habe geglaubt, höchstens 300.000 Euro in den Sand gesetzt zu haben.
Die Staatsanwältin gab zur verhängten Strafe vorerst keine Erklärung ab. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, wäre damit automatisch der Amtsverlust für den Beamten verbunden.
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