Kachelmann sitzt seit 20. März in Untersuchungshaft, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Für das Gericht liegt angesichts eines “bestreitenden Angeklagten” und der Nebenklägerin als einziger Belastungszeugin die Fallkonstellation der “Aussage gegen Aussage” vor.
Bei dem mutmaßlichen Opfer könnten “Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive” nicht ausgeschlossen werden, hieß es vom Gericht.
Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Die Hauptverhandlung soll ab 6. September am Mannheimer Landgericht stattfinden. Bei einer Verurteilung drohen Kachelmann bis zu 15 Jahre Haft.
Die Ermittler werfen Kachelmann vor, Anfang Februar seine langjährige Geliebte, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben.
Kachelmann war im März auf dem Rückweg von den Olympischen Spielen in Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden.
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