In Vorarlberg stieg die Zahl der Sperren des Arbeitslosengeldes somit an. Bei mehr als der Hälfte der Betroffenen war eine Selbstkündigung die Ursache. Denn wer selbst kündigt, muss warten er hat in einem solchen Fall vier Wochen lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Laut Günter Riedmann vom AMS ist ein Grund für diese Steigerung die relativ gute Situation auf dem Arbeitsmarkt. Diese führe dazu, dass so mancher seine Fähigkeiten und Chancen am Arbeitsmarkt überschätzt und leichtfertig eine Beschäftigung aufgibt, ohne bereits einen neuen Job gefunden zu haben.
Weitere Sperren des Arbeitslosengeldes wurden wegen Arbeitsunwilligkeit ausgesprochen, die dritte Möglichkeit einer Sperre des Arbeitslosengeldes betrifft die Nichteinhaltung von Terminen, hier gab es heute bisher rund 700 Fälle.
Insgesamt würden aber nur wenige Vorarlberger das System ausnutzen, sagt Riedmann gegenüber vorarlberg.orf.at. Der Anteil solcher Fälle bewege sich im niedrigen einstelligen Prozentbereich aller von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen.
Die Sperren seien für das AMS das “letzte Mittel”, zusätzlich würden die Menschen umfassend über ihre Pflichten informiert. Über die Sperren entscheiden übrigens auch Vertreter der Sozialpartner also unter anderem Gewerkschafter und Unternehmervertreter. In der Regel einstimmig.
Quelle: vorarlberg.orf.at
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