Der renommierte Gerichtspsychiater Primar Reinhard Haller sieht sich erneut mit einer Klage konfrontiert. Die Obfrau des Gerichtsgutachten-Geschädigten-Verbands (GGGV), Inge-Maria Staudinger, wirft Haller vor, in einem Gutachten über den Geisteszustand ihres verstorbenen Großvaters eine in Österreich nicht zugelassene Methode verwendet zu haben. Sie sei daher um ihr rechtmäßiges Erbe gekommen, begründete Staudinger in einer Aussendung am Freitag ihre Schadenersatzklage in der Höhe von 1,3 Millionen Euro. Er sehe der Klage gelassen entgegen, teilte Primar Haller gestern auf VN-Anfrage mit. Auch in diesem Fall war mein Gutachten nur eines von mehreren. Alle Ärzte sind damals zum selben Schluss gekommen, so der Gerichtspsychiater.
Letzte Klage abgewiesen
Zwischen Haller und den Mitgliedern des GGGV gab es bereits mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen. Zuletzt wies das Landesgericht Feldkirch im August eine Schadenersatzklage über 1,6 Mill. Euro eines Salzburger Anwalts gegen Haller ab. Der Jurist hatte Haller ebenfalls vorgeworfen, in einem Erbstreit ein falsches Gutachten erstellt zu haben.
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